Editorial

Martin Gruber-Risak, Leiter der Sektion Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat, und Alexandra Marx, Gruppenleiterin im Zentral-Arbeitsinspektorat, informieren über die Themen der aktuellen Newsletter-Ausgabe der Arbeitsinspektion.

Liebe Leserinnen, liebe Leser!

Vielen Dank für Ihr Interesse am Newsletter der Arbeitsinspektion! Unser Anliegen ist es, Fachinformationen rund um das Thema Arbeitsschutz so verständlich wie möglich aufzubereiten, um das Bewusstsein für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Österreich zu stärken.

Auch diese Ausgabe bietet wieder eine breite Palette an Themen: Wir stellen die wichtigsten Änderungen der mit 1. Juli 2026 in Kraft getretenen Flüssiggas-Verordnung 2025 vor. Im Schwerpunktbeitrag widmen wir uns zudem den Ergebnissen des diesjährigen Fehlzeitenreports 2026 und beleuchten insbesondere die Bedeutung von Muskel- und Skeletterkrankungen (MSE) sowie mögliche Präventionsmaßnahmen. Darüber hinaus ziehen wir eine erste Zwischenbilanz zu unseren diesjährigen Fokustagen zu Arbeitszeit und Arbeitsruhe. Außerdem stellen wir praktische Lösungen zur Prävention von arbeitsbedingten MSE und auch – der Jahreszeit entsprechend - zum Schutz vor Hitze und UV-Strahlung vor.

Laut Prognosen steht die nächste extreme Hitzewelle kurz bevor. Beschäftigte, die schwere Arbeit verrichten, aber auch ältere und schwangere Beschäftigte sind stark gefährdet. Was gesetzlich im Außenbereich zu beachten ist findet sich hier, im Innenbereich hier. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf eine Umfrage von Studentinnen und Studenten der Universität Wien aufmerksam machen. Sie untersucht die Umsetzung der neuen Hitzeschutzverordnung bei Arbeiten im Freien aus der Sicht von Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP). Ihre Teilnahme wäre eine wertvolle Unterstützung für dieses Forschungsprojekt und dauert in etwa 10 Minuten. Leiten Sie den folgenden Link gerne auch an SVP in Ihren Betrieben weiter:

Umfrage zur Umsetzung der Hitzeschutzverordnung: 

https://sosci.univie.ac.at/Hitzeschutzverordnung/


Außerdem möchten wir Sie darüber informieren, dass wir unseren Newsletter-Anbieter wechseln. Mit diesem Schritt möchten wir unseren Service weiter verbessern und Ihnen künftig eine optimierte Darstellung unseres Newsletters bieten. Für Sie ändert sich dabei nichts: Sie erhalten den Newsletter weiterhin wie gewohnt. Selbstverständlich werden Ihre Daten auch künftig gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Sollten Sie einer Übertragung Ihrer E-Mail-Adresse an den neuen Anbieter nicht zustimmen, bitten wir Sie, uns das bis 24. August 2026 unter viiia5@sozialministerium.gv.at mitzuteilen. Sofern wir von Ihnen nichts Gegenteiliges hören, gehen wir davon aus, dass Sie in den Wechsel des Anbieters einwilligen.

Wir bedanken uns bei allen Newsletter-Abonnentinnen und -Abonnenten für das Interesse und wünschen viel Vergnügen beim Lesen!

Schon gewusst? Die Arbeitsinspektion ist auch auf LinkedIn: www.linkedin.com/company/arbeitsinspektion

Letzte Änderung am: 28.07.2026