Aufgaben und Zuständigkeiten

Das seit 1952 bestehende Verkehrs-Arbeitsinspektorat (VAI) betreut die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben des Verkehrsbereiches. Es hat durch seine Tätigkeit dafür zu sorgen, dass der gesetzliche Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend gewährleistet wird, ihm obliegt die Kontrolle der Verkehrsunternehmen hinsichtlich der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften, Beratung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Teilnahme an Verwaltungsverfahren und die Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes.

Die Zuständigkeit der Verkehrs-Arbeitsinspektion umfasst

  • Eisenbahnunternehmen im Sinn des Eisenbahngesetzes (dazu gehören neben Haupt- und Nebenbahnen beispielsweise auch Anschlussbahnen, Straßenbahnen und U-Bahnen sowie O-Busbetriebe),
  • Schlafwagen- und Speisewagengesellschaften sowie Wagenwerkstätten,
  • Seilbahnunternehmen im Sinn des Seilbahngesetzes (dazu gehören beispielsweise die Standseilbahnen, die Seilschwebebahnen wie Pendelseilbahnen, Kabinenseilbahnen, Kombibahnen und Kombilifte, Sesselbahnen und Sessellifte),
  • Kraftfahrbetriebe (Autobusbetriebe) von Eisenbahnunternehmen und Seilbahnunternehmen sowie die ÖBB-Postbus GmbH,
  • Schifffahrtsbetriebe (Binnen- und Seeschifffahrt) und
  • Zivilflugplatzbetriebe, Luftverkehrsunternehmen und Betriebe der Flugsicherung.

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Verkehrs-Arbeitsinspektion sind im Arbeitsinspektionsgesetz 1993 (ArbIG) festgelegt.

Wesentliche Aufgaben

  • Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes im Verkehrsbereich durch legistische Maßnahmen, durch systematische Regelungen für die verschiedenen Verkehrsträger und durch Mitwirkung bei der Erarbeitung nationaler und internationaler Normen,
  • Mitwirkung in allen Verwaltungsverfahren (Genehmigungs-, Zulassungs- und Bewilligungsverfahren) zur Sicherstellung der Erfordernisse des Arbeitsschutzes; soweit Verkehrsbetriebe beziehungsweise Bedienstete von Verkehrsbetrieben betroffen sind,
  • Kontrolle der Verkehrsbetriebe hinsichtlich der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und
  • Beratung von Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, Belegschaftsorganen, Interessensvertretungen und Sozialversicherungsträgern in allen für den Arbeitsschutz relevanten Angelegenheiten.

Auf einer  Landkarte (PDF, 0,2 MB) sind die jeweils zuständigen MitarbeiterInnen des Verkehrs-Arbeitsinspektorats für Anschlussbahnen verzeichnet.

Kontakt zu den Abteilungen 11 und 12 

Letzte Änderung am: 03.02.2021