Aufgaben und Zuständigkeiten

Das seit 1952 bestehende Verkehrs-Arbeitsinspektorat (VAI) betreut die Arbeitnehmer:innen in den Betrieben des Verkehrsbereiches. Es hat durch seine Tätigkeit dafür zu sorgen, dass der gesetzliche Schutz der Arbeitnehmer:innen ausreichend gewährleistet wird, ihm obliegt die Kontrolle der Verkehrsunternehmen hinsichtlich der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften, Beratung der Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen sowie die Teilnahme an Verwaltungsverfahren und die Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes.

Die Zuständigkeit der Verkehrs-Arbeitsinspektion umfasst

  • Eisenbahnunternehmen im Sinn des Eisenbahngesetzes (dazu gehören neben Haupt- und Nebenbahnen beispielsweise auch Anschlussbahnen, Straßenbahnen und U-Bahnen sowie O-Busbetriebe),
  • Schlafwagen- und Speisewagengesellschaften sowie Wagenwerkstätten,
  • Seilbahnunternehmen im Sinn des Seilbahngesetzes (dazu gehören beispielsweise die Standseilbahnen, die Seilschwebebahnen wie Pendelseilbahnen, Kabinenseilbahnen, Kombibahnen und Kombilifte, Sesselbahnen und Sessellifte),
  • Kraftfahrbetriebe (Autobusbetriebe) von Eisenbahnunternehmen und Seilbahnunternehmen sowie die ÖBB-Postbus GmbH,
  • Schifffahrtsbetriebe (Binnen- und Seeschifffahrt) und
  • Zivilflugplatzbetriebe, Luftverkehrsunternehmen und Betriebe der Flugsicherung.

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Verkehrs-Arbeitsinspektion sind im Arbeitsinspektionsgesetz 1993 (ArbIG) festgelegt.

Wesentliche Aufgaben

  • Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes im Verkehrsbereich durch legistische Maßnahmen, durch systematische Regelungen für die verschiedenen Verkehrsträger und durch Mitwirkung bei der Erarbeitung nationaler und internationaler Normen,
  • Mitwirkung in allen Verwaltungsverfahren (Genehmigungs-, Zulassungs- und Bewilligungsverfahren) zur Sicherstellung der Erfordernisse des Arbeitsschutzes; soweit Verkehrsbetriebe beziehungsweise Bedienstete von Verkehrsbetrieben betroffen sind,
  • Kontrolle der Verkehrsbetriebe hinsichtlich der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und
  • Beratung von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen, Belegschaftsorganen, Interessensvertretungen und Sozialversicherungsträgern in allen für den Arbeitsschutz relevanten Angelegenheiten.

Auf einer  Landkarte (PDF, 0,2 MB) sind die jeweils zuständigen Mitarbeiter:innen des Verkehrs-Arbeitsinspektorats für Anschlussbahnen verzeichnet.

Kontakt zu den Abteilungen 11 und 12 

Letzte Änderung am: 03.04.2026