Verzeichnis und Aushänge
Für die Beschäftigung von Jugendlichen gelten bestimmte Aufzeichnungs- und Aushangpflichten.
Verzeichnis der Jugendlichen
Im Betrieb ist ein aktuelles Verzeichnis der beschäftigten Jugendlichen zu führen, das folgende Daten enthalten muss:
- Familiennamen und Vornamen sowie Wohnort der Jugendlichen,
- Tag und Jahr der Geburt,
- Tag des Eintrittes in den Betrieb,
- Art der Beschäftigung,
- Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden (Beginn und Ende der Tagesarbeitszeit und der Ruhepausen) und deren Entlohnung,
- die Zeit, in der die Jugendlichen Urlaub hatten,
- Name und Wohnort der gesetzlichen Vertreter:innen der Jugendlichen.
Verzeichnis der Jugendlichen gemäß § 26 Abs. 1 KJBG (PDF, 0,1 MB)
Bei Neuanlage des Verzeichnisses ist das alte noch mindestens 2 Jahre aufzubewahren.
Bei Jugendlichen ist es nicht möglich, die Erfassung der Ruhepausen in den Arbeitszeitaufzeichnungen entfallen zu lassen.
Aushang der Arbeitszeit
An einer für die Jugendlichen leicht zugänglichen Stelle ist ein Aushang über den Beginn und das Ende der Normalarbeitszeit und der Ruhepausen sowie über die Dauer der Wochenruhezeit der Jugendlichen gut sichtbar anzubringen (ausgenommen es gibt eine Betriebsvereinbarung, die das regelt). Möglich ist auch die Information durch elektronische Systeme und Telekommunikationsmittel.
(Musterformular: Mustervorlage Arbeitszeitaushang und -aufzeichnung (PDF, 0,1 MB) )
Letzte Änderung am: 28.04.2026