Unterlage für spätere Arbeiten

Die Bauherrin/Der Bauherr (falls bestellt: Projektleiterin/Projektleiter) hat dafür zu sorgen, dass eine Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk erstellt, angepasst und in geeigneter Weise aufbewahrt bzw. übergeben wird.

§ 8 BauKG

Die Unterlage muss die zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei späteren Arbeiten wie Nutzung, Wartung, Instandhaltung, Umbauarbeiten oder Abbruch erforderlichen Angaben über die Merkmale des Bauwerks (wie Zugänge, Anschlagpunkte, Gerüstverankerungspunkte, Gas-, Wasser- und Stromleitungen) enthalten, die bei späteren Arbeiten (z.B. Umbau, Wartung) zu berücksichtigen sind.

Die Unterlage ist von der Planungskoordinatorin/dem Planungskoordinator in der Vorbereitungsphase zusammenzustellen und bei Fortschritt der Arbeiten oder bei eingetretenen Änderungen durch die Baustellenkoordinatorin/den Baustellenkoordinator anzupassen. Die Erstellung und Durchführung der Anpassung obliegt sowohl den KoordinatorInnen als auch der Bauherrin/dem Bauherrn (Projektleiterin/Projektleiter).

Erstellungshilfe einer Unterlage für spätere Arbeiten (BauKG) (PDF, 1,5 MB)  

Die Unterlage ist in der Vorbereitungs- und in der Ausführungsphase zu berücksichtigen. Technische Maßnahmen, wie z.B. Anschlagpunkte für die Persönliche Schutzausrüstung im Bereich des Daches, müssen bereits in der Ausschreibung berücksichtigt werden.

Die Bauherrin/Der Bauherr (Projektleiterin/Projektleiter) hat dafür zu sorgen, dass die Unterlage für die Dauer des Bestandes des Bauwerks in geeigneter Weise aufbewahrt wird. Wird das Bauwerk während der Ausführung oder nach Fertigstellung von der Bauherrin/dem Bauherrn an eine andere natürliche oder juristische Person oder sonstige Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit übergeben, hat diese für die Aufbewahrung der Unterlage in geeigneter Weise zu sorgen. Die Aufbewahrung der Unterlage kann z.B. durch Hinterlegung bei der Hausverwaltung erfolgen.

Letzte Änderung am: 10.03.2020