Jugendlichenuntersuchung

Bleib fit – gesund durchs Erwerbsleben!

Für Jugendliche besteht die Möglichkeit eines kostenlosen Gesundheits-Checks durch die Sozialversicherungsträger. Dieser Gesundheits-Check hilft Jugendlichen

  • mögliche gesundheitliche Probleme frühzeitig (bereits vor deren Eintreten) zu erkennen und zu behandeln,
  • bewusst zu machen, ob ein berufliches Gesundheitsrisiko besteht.

Die Jugendlichen sind

  • über die Durchführung von Jugendlichenuntersuchungen gemäß § 132a ASVG rechtzeitig zu informieren,
  • über den Sinn dieser Untersuchungen zu belehren und
  • zur Teilnahme anzuhalten.

Den Jugendlichen ist die für die Durchführung der Jugendlichenuntersuchungen erforderliche Freizeit unter Fortzahlung des Entgelts zu gewähren.

Bei Jugendlichen, die erstmalig eine Beschäftigung antreten, ist die Jugendlichenuntersuchung möglichst binnen 2 Monaten durchzuführen. 

Ergibt die Evaluierung (§ 23 KJBG) eine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Jugendlichen, ist dafür zu sorgen, dass in jährlichen Abständen eine Jugendlichenuntersuchung stattfindet.

§ 23 und § 25 KJBG, § 132a ASVG

Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsfolder (PDF, 0,1 MB) oder auf den Webseiten: 

Letzte Änderung am: 30.03.2026