Beleuchtung von Arbeitsräumen

Arbeitsräume sind mit einer möglichst gleichmäßigen, farbneutralen, künstlichen Beleuchtung auszustatten.

Bei der Beleuchtung eines Arbeitsplatzes ist zu beachten, dass die

  • Allgemeinbeleuchtung mindestens 100 Lux beträgt, und
  • die Arbeitsplatzbeleuchtung entsprechend der Sehaufgabe angepasst wird.

Zu vermeiden sind:

  • Blendung
  • Flimmern
  • große Helligkeitsunterschiede

§ 29 AStV

Siehe dazu: Arbeitsplatzevaluierung - Arbeitsplatzbeleuchtung

Lichtschalter müssen bei Ein- und Ausgängen, leicht zugänglich, angeordnet sein.

Von Leuchten darf keine Verletzungsgefahr ausgehen.

§ 5 AStV

Informationen zur Auswahl der richtigen Beleuchtung in einer Arbeitsstätte finden sich z.B. in der ÖNORM EN 12464-1 Licht und Beleuchtung; Beleuchtung von Arbeitsstätten

Letzte Änderung am: 14.04.2020