Änderungen und Kombination

Änderung

Als Änderung gilt eine Änderung des Arbeitsmittels selbst oder eine Änderung der Einsatz- (Umgebungs-) bedingungen des Arbeitsmittels. Ausschlaggebend ist hier immer der Zustand des Arbeitsmittels (in Abhängigkeit von der Zweckbestimmung) und die Einsatzbedingungen, die vom Hersteller festgelegt worden sind. Wird dieser (sichere) Bereich verlassen, weil ein Arbeitsmittel beispielsweise für einen anderen Arbeitsvorgang eingesetzt werden soll, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine Gefahrenanalyse durchführen (d.h. welche neuen Gefahren können auftreten, wenn das Arbeitsmittel für den neuen Zweck oder unter den anderen Bedingungen verwendet wird) und Maßnahmen gegen diese Gefährdungen setzen (dazu zählen in erster Linie Schutzeinrichtungen).
Bei Änderung von Schutzmaßnahmen an Maschinen wird eine Kontaktaufnahme mit dem Hersteller oder Inverkehrbringer empfohlen.

Kombination

Für die Durchführung von bestimmten Arbeitsvorgängen - oder für eine Abfolge von Arbeitsvorgängen - werden Arbeitsmittel kombiniert. Die Kombination reicht vom Einbau eines Arbeitsmittels in ein anderes bis zu einem losen Verketten durch z.B. Transporteinrichtungen (wie Förderbänder). Durch derartige Kombinationen kann der vom Hersteller als sicher definierte Bereich der Verwendung des Arbeitsmittels verlassen werden. Wenn Arbeitsmittel kombiniert werden, muss

  • die Verträglichkeit der Arbeitsmittel gewährleistet sein
  • eine Gefahrenanalyse durchgeführt werden und
  • die weitere Verwendung auf den in der Gefahrenanalyse festgelegten Bereich beschränkt werden und erforderlichenfalls zusätzliche Einschränkungen und Maßnahmen der Gefahrenanalyse getroffen werden.

Bei einer Kombination von Maschinen wird eine Kontaktaufnahme mit den Herstellern oder Inverkehrbringern empfohlen.

Festlegung von Schutzmaßnahmen

Bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen sind der Stand der Technik und die Grundsätze der Gefahrenverhütung zu beachten.

Folder Umbau von Maschinen (AUVA, Arbeitsinspektion, BMWFJ und TÜV Austria, 2011): Ablaufschema für die Herangehensweise beim Umbau von Maschinen

§ 3 ASchG
§ 7 ASchG
§ 35 ASchG

Beispiel: Umbau von Werkzeugmaschinen

In der Praxis finden sich oft Werkzeugmaschinen, die in Punkto Fertigungsgenauigkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit nicht den modernen Anforderungen entsprechen, deren Grundsubstanz aber noch durchaus brauchbar ist.

Mögliche Ziele bei Umbauten von alten Werkzeugmaschinen

  • Steigerung der Genauigkeit
  • Höhere Verfügbarkeit
  • kürzere Umrüstzeiten
  • größere Flexibilität
  • höhere Leistung

Betroffene Baugruppen

  • Austausch der alten Steuerung gegen eine moderne Steuerung (Standard-SPS oder Steuerung mit integrierten Sicherheitsfunktionen, moderne CNC-Steuerung)
  • Einbau neuer Achsen (bspw. Kugelrollspindeln)
  • Ausrüstung mit neuen Achsantrieben
  • Einbau von Längenmesssystemen
  • Einbau eines neuen (z.B. digitalen) Antriebsmotors
  • Nachrüstung mit Werkzeugspeichern
  • Ersatz von Verschleißteilen, Nacharbeiten der Führungsbahnen
  • Die Ermittlung der Gefährdungen im Rahmen der Gefahrenanalyse hat sich auf alle relevanten Lebensphasen der Maschine zu erstrecken:
  • Einrichten, Umrüsten, Einstellen, Programmieren, Erproben
  • Betrieb
  • Beseitigung von Störungen im Arbeitsablauf
  • Fehlersuche und –beseitigung
  • Reinigung, Instandhaltung 

Gefährdungen bzw. Risikoerhöhungen können nach Umbauten entstehen durch

  • Ersatz einer Steuerung in Schütz-/Relaistechnik durch eine elektronische Steuerung
  • eine neue (Sonder-)Betriebsart
  • höhere Fliehkräfte durch (auch geringfügig) höhere Drehzahlen
  • schnellere Vorschubgeschwindigkeiten (z.B. bei Eilgängen)
  • größere Späne (z.B. Wickelspäne) und/oder heiße Späne durch höhere Vorschübe
  • höherer Lärm-Beurteilungspegel durch eine höhere Zerspanungsleistung
  • psychische Belastung durch häufiger wechselnde Bearbeitungsprozesse
  • neue Gefährdungen beim Einrichten der Maschine (z.B. Gefährdungen durch Steuerungsfehler)
  • Programmierfehler
  • neue Gefährdungen bei der Instandhaltung der Maschine (Fehlersuche und/oder –beseitigung)

Änderungen und erforderliche Maßnahmen - Beispiele

  • Ersatz einer Steuerung in Schütz-/Relaistechnik durch moderne elektronische Steuerung (CNC) mit höherem Automatisierungsgrad: Maßnahme erforderlich, wenn durch automatisch einsetzende bzw. ablaufende Bewegungen Gefahren entstehen können
  • Ersatz einer Steuerung durch eine neue gleicher Art, z.B. alte NC-Steuerung durch moderne CNC-Steuerung: Keine Maßnahme erforderlich, weil keine neuen Gefahren durch programmierte Maschinenbewegungen entstehen
  • Ersatz einer Standard-SPS durch eine Steuerung mit integrierter Sicherheitsfunktion: Keine Maßnahme erforderlich, weil die Sicherheit der Maschine erhöht wird, vor allem im Einricht- und Sonderbetrieb
  • Ersatz von Gleichstromantrieben mit Thyristorsteuerung durch frequenzgesteuerte Drehstromantrieb: Maßnahme erforderlich, wenn durch automatisch einsetzende bzw. ablaufende Bewegungen Gefahren entstehen können
  • Änderung der Funktion, des Anwendungsbereiches, der Leistung, der bestimmungsgemäßen Verwendung: Maßnahme erforderlich, wenn sich neue Gefahren ergeben.

Letzte Änderung am: 14.12.2021