Zustellung am Samstagnachmittag

Die Zustellung von bestellten Waren ist am Samstagnachmittag grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen enthalten die Handels-Kollektivverträge und der Kleintransportgewerbe-Kollektivvertrag, außerdem gibt es eine Ausnahme für die Zustellung von bestelltem Essen.

Normalerweise dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Samstag nur bis spätestens 13 Uhr (mit unbedingt notwendigen Abschluss-, Reinigungs-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten bis spätestens 15 Uhr) beschäftigt werden. Sonderbestimmungen, die ein späteres Arbeiten ermöglichen, gelten u. a. für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkaufsstellen und vergleichbaren Dienstleistungsbetrieben sowie bei Schichtarbeit, außerdem ist die Samstagnachmittagsarbeit zulässig, wenn (aufgrund einer Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Sonntagsarbeit) die Sonntagsarbeit zulässig ist.

§ 3 ARG

Die Zustellung von Waren aller Art ist daher an Samstagen nach 13 Uhr (sowie an Sonn- und Feiertagen) grundsätzlich nicht zulässig.

Ausnahmen gibt es jedoch für erwachsene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die der Kollektivvertrag für Handelsangestellte, der Kollektivvertrag für Handelsarbeiterinnen und Handelsarbeiter oder der Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter im Kleintransportgewerbe gilt:

Sie dürfen an Samstagen (sofern sie Werktage sind, also keine Feiertage) bis 18 Uhr mit der Zustell­ung von Produkten, die im stationären Handel oder im Online-Handel von Letztverbrau­cherinnen und Letztverbrauchern bestellt oder gekauft wurden, beschäftigt werden. (Die Zustellung an Sonntagen ist nicht zulässig.)

Dem Kollektivvertrag für das Kleintransportgewerbe unterliegende erwachsene Arbeiterinnen und Arbeiter dürfen darüber hinaus an Samstagen, sofern sie Werktage sind, mit der Zustellung von Produkten, die im Online-Lebensmittelhandel von Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern bestellt oder gekauft wurden, bis 20 Uhr beschäftigt werden.

Eine weitere Ausnahme gibt es für die Zustellung von am Wochenende in Gastronomiebetrieben bestelltem Essen, das zum baldigen Verzehr bestimmt ist und leicht verdirbt: Die Zustellung ist am gesamten Wochenende zulässig.

Abschnitt XI Z 4 lit c ARG-VO

Letzte Änderung am: 07.04.2021