Sonderbestimmungen für VGÜ-Untersuchung Blei
In der Untersuchung „Einwirkungen durch Blei, seine Legierungen oder Verbindungen“ werden die Grenzwerte für Blutblei ab 09.04.2026 angepasst.
Der für die Eignung geltende Grenzwert von 30 µg Pb/100 ml wird mit 31.12.2028 befristet. Ab 01.01.2029 gilt ein neuer Blutblei-Grenzwert von 15 µg/100 ml.
Der für die Nichteignung geltende Grenzwert von 70 µg Pb/100 ml (Männer, Frauen > 50 a) bzw. 45 µg Pb/100 ml (Frauen ≤ 50 a) wird mit 31.12.2028 befristet. Ab 01.01.2029 gilt ein neuer Blutblei-Grenzwert von 30 µg/100 ml (Männer, Frauen > 50 a) bzw. 20 µg/100 ml (Frauen ≤ 50 a).
Bei Bleiexposition kommt es zu einer Speicherung von Blei in den Knochen. In weiterer Folge kann es zu einer Freisetzung dieses eingelagerten Bleis aus dem Knochen kommen. Dies erschwert das Erreichen des neuen, niedrigeren Grenzwertes im Blut, wodurch es im Einzelfall zu einer längerfristigen Überschreitung des Grenzwertes für Eignung kommen kann.
Es wurde daher eine Bestimmung für Arbeitnehmer:innen getroffen, welche VOR dem 09.04.2026 beruflich gegenüber Blei exponiert waren:
Für Arbeitnehmer:innen, welche vor dem 09.04.2026 beruflich gegenüber Blei exponiert waren, gilt von 09.04.2026 bis 31.12.2028, dass sie bei Überschreitung des Grenzwertes von 30 µg Pb/ 100 ml Blut weiterhin mit Tätigkeiten beschäftigt werden dürfen, bei denen sie einer Einwirkung von Blei ausgesetzt sind, wenn diese einen Grenzwert von 70 µg Pb/ 100 ml Blut nicht überschreiten UND eine sinkende Tendenz des Blutbleiwertes im Beurteilungszeitraum (bis 31.12.2028) festgestellt wird.
Für Arbeitnehmer:innen, welche den Grenzwert von 30 µg Pb/ 100 ml Blut überschreiten, jedoch 70 µg Pb/ 100 ml Blut nicht überschreiten, sind die Zeitabstände bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung anzuwenden. Ist im Beurteilungszeitraum keine sinkende Tendenz des Blutbleiwertes feststellbar ODER wird der Grenzwert von 70 µg Pb/ 100 ml Blut überschritten, tritt eine Nichteignung ein.
Ab 01.01.2029 dürfen diese Arbeitnehmer:innen bei Überschreiten des Grenzwertes von 15 µg Pb/ 100 ml Blut weiterhin mit Tätigkeiten beschäftigt werden, bei denen sie einer Einwirkung von Blei ausgesetzt sind, sofern ein Blutbleiwert von 30 µg/100 ml nicht überschritten wird UND eine sinkende Tendenz des Blutbleiwertes in einem Beurteilungszeitraum von fünf Jahren festgestellt wird. Der Beurteilungszeitraum beginnt mit erstmalig festgestellter Überschreitung des Grenzwerts von 15 µg Pb/ 100 ml Blut.
Für Arbeitnehmer:innen, welche den Grenzwert von 15 µg Pb/100 ml Blut überschreiten, jedoch 30 µg Pb/100 ml Blut nicht überschreiten, sind die Zeitabstände bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung anzuwenden. Ist im Beurteilungszeitraum von fünf Jahren keine sinkende Tendenz des Blutbleiwertes feststellbar ODER wird der Grenzwert von 30 µg Pb/100 ml Blut überschritten, tritt eine Nichteignung ein. Ist eine sinkende Tendenz feststellbar, aber der Blutbleiwert am Ende des fünfjährigen Beurteilungszeitraumes nicht unter 15 µg Pb/ 100 ml Blut gesunken, beginnt ein neuerlicher fünfjähriger Beurteilungszeitraum zu laufen.
Hinweis: Darüber hinaus sind bei der Untersuchung „Einwirkung durch Blei, seine Legierungen oder Verbindungen“ die Bestimmungen für die Untersuchung „Einwirkung durch als reproduktionstoxisch eingestufte Arbeitsstoffe“ (Punkt 7, Teil IV, Anlage 2 VGÜ) zu beachten (eine Untersuchung diesbezüglich ist nicht verpflichtend durchzuführen) und insbesondere darüber zu informieren, dass bei bestehendem Kinderwunsch jede Einwirkung dieser Arbeitsstoffe vermieden werden sollte.
Zur besseren Übersicht werden die Bestimmungen betreffend die Untersuchung „Einwirkung von Blei, seine Legierungen oder Verbindungen“ nach Personengruppen getrennt in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Mit „vorexponiert“sind jene Arbeitnehmer:innen gemeint, die bereits vor dem 09.04.2026 berufliche Tätigkeiten ausgeübt haben, bei der sie einer Einwirkung von Blei ausgesetzt waren.
„Nicht vorexponiert“ sind jene Arbeitnehmer:innen, die erst nach dem 09.04.2026 erstmalig eine berufliche Tätigkeit mit einer Einwirkung von Blei aufgenommen haben.
Unter einer „sinkenden Tendenz“ ist eine Abnahme des Blutbleiwertes einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers im Verlauf des gesamten Beurteilungszeitraumes zu verstehen. Schwankungen oder eine temporäre Stagnation der einzelnen Messwerte dürfen dabei auftreten, sofern insgesamt ein Abwärtstrend feststellbar ist.
| Ab 09.04.2026 gilt | |||
| Personengruppe | Eignung | Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung | Nichteignung |
| Frauen > 50 Jahre und Männer, vorexponiert | < 30 µg Pb/ 100 ml Blut | > 30 µg Pb/ 100 ml Blut, jedoch nicht > 70 µg Pb/ 100 ml Blut und sinkende Tendenz feststellbar | > 70 µg Pb/ 100 ml Blut oder Werte zwischen 30 und 70 µg Pb/ 100 ml Blut und keine sinkende Tendenz feststellbar |
| Frauen > 50 Jahre und Männer, nicht vorexponiert | < 30 µg Pb/ 100 ml Blut | > 30 µg Pb/ 100 ml Blut, jedoch nicht > 70 µg Pb/ 100 ml Blut | > 70 µg Pb/ 100 ml Blut |
| Frauen ≤ 50 Jahren, vorexponiert | < 30 µg Pb/ 100 ml Blut | > 30 µg Pb/ 100 ml Blut, jedoch nicht > 45 µg Pb/ 100 ml Blut und sinkende Tendenz feststellbar | > 45 µg Pb/ 100 ml Blut oder Werte zwischen 30 und 45 µg Pb/ 100 ml Blut und keine sinkende Tendenz feststellbar |
| Frauen ≤ 50 Jahren, nicht vorexponiert | < 30 µg Pb/ 100 ml Blut | > 30 µg Pb/ 100 ml Blut, jedoch nicht > 45 µg Pb/ 100 ml Blut | > 45 µg Pb/ 100 ml Blut |
| Ab 01.01.2029 gilt | |||
| Frauen > 50 Jahre und Männer, vorexponiert | < 15 µg Pb/ 100 ml Blut | > 15 µg Pb/ 100 ml Blut, jedoch nicht > 30 µg Pb/ 100 ml Blut und sinkende Tendenz feststellbar | > 30 µg Pb/ 100 ml Blut oder Werte zwischen 15 und 30 µg Pb/ 100 ml Blut und keine sinkende Tendenz feststellbar |
| Frauen > 50 Jahre und Männer, nicht vorexponiert | < 15 µg Pb/ 100 ml Blut | > 15 µg Pb/ 100 ml Blut, jedoch nicht > 30 µg Pb/ 100 ml Blut | > 30 µg Pb/ 100 ml Blut |
| Frauen ≤ 50 Jahren, vorexponiert | < 15 µg Pb/ 100 ml Blut | > 15 µg Pb/ 100 ml Blut, jedoch nicht > 20 µg Pb/ 100 ml Blut und sinkende Tendenz feststellbar | > 20 µg Pb/ 100 ml Blut oder Werte zwischen 15 und 20 µg Pb/ 100 ml Blut und keine sinkende Tendenz feststellbar |
| Frauen ≤ 50 Jahren, nicht vorexponiert | < 15 µg Pb/ 100 ml Blut | > 15 µg Pb/ 100 ml Blut, jedoch nicht > 20 µg Pb/ 100 ml Blut | > 20 µg Pb/ 100 ml Blut |
Letzte Änderung am: 03.04.2026