Mutterschutzevaluierung

Alle Frauenarbeitsplätze müssen von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern überprüft werden, ob an diesen Arbeitsplätzen Gefahren für die Schwangere oder die stillende Mutter bestehen, wenn sie dort weiter arbeitet.

Wenn das der Fall ist, sind von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Schutzmaßnahmen vorzusehen. Diese Maßnahmen müssen in der Mutterschutzevaluierung dokumentiert werden.

Welche Fragen werden in der Mutterschutzevaluierung behandelt?

  • Welche Belastungen und Einwirkungen sind vorhanden?
  • Wie groß sind diese Belastungen und Einwirkungen?
  • Wie lange ist die Frau diesen Belastungen und Einwirkungen ausgesetzt?


Diese Belastungen und Einwirkungen sind im Besonderen:

  • Stöße, Erschütterungen oder Bewegungen
  • Bewegen schwerer Lasten von Hand, gefahrenträchtig besonders für Rücken- und Lendenwirbelbereich
  • Lärm
  • ionisierende und nicht ionisierende Strahlungen
  • extreme Hitze und Kälte
  • Bewegungen und Körperhaltungen wie z.B. Strecken und Beugen
  • geistige und körperliche Ermüdung
  • mit der Arbeit verbundene körperliche Belastungen
  • biologische Arbeitsstoffe
  • gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe, bei denen eine Schädigung der Mutter oder des werdenden Kindes nicht ausgeschlossen werden kann

§ 2a Mutterschutzgesetz

Welche Möglichkeiten bestehen, um die werdende oder stillende Mutter zu schützen?

  • Änderungen oder Verbesserungen am Arbeitsplatz
    z. B. Anschaffung einer Hebehilfe oder Austausch von Arbeitsstoffen
  • Wechsel des Arbeitsplatzes
  • Freistellung durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber
    Gibt es im Betrieb keinen geeigneten Arbeitsplatz, darf die werdende oder stillende Mutter nicht beschäftigt werden. Die Entlohnung trägt in diesem Fall weiterhin die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber.

§ 2b Mutterschutzgesetz

Dokument zu diesem Thema:

Mutterschutzevaluierung (PDF, 0,1 MB)

Da es den Arbeitgebenden in der Praxis häufig Probleme bereitet, vor allem in Zusammenhang mit der Verwendung gesundheitsgefährdender Arbeitsstoffe, festzustellen welche Tätigkeiten für werdende und stillende Mütter weiterhin erlaubt sind, wird die Auslegung im Erlass  „Beschäftigung werdender und stillender Mütter mit gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen – Mutterschutzevaluierung“ als Hilfestellung zur Verfügung gestellt. 

Letzte Änderung am: 14.12.2023