Die Arbeitsinspektion führt regelmäßig thematische Schwerpunkte durch. Im Jahr 2026 stehen Green Jobs sowie Reinigung und gewerbliche Hausbetreuung im Mittelpunkt. Ebenfalls finden eine Beratungsoffensive und Fokustage zum Thema Verwendungsschutz statt.
Am 1. Jänner trat die neue Hitzeschutzverordnung in Kraft. Sie regelt, welche Gefahren bei Arbeiten im Freien bei Hitze zu betrachten und welche Maßnahmen zu setzen sind. Für Betriebe gibt es nun eine neue Checkliste und eine Musterevaluierung für Baustellen.
Mit 31.12.2025 wurde der Grenzwert für Asbest auf 10000 Fasern pro m³ gesenkt und Abbruch- oder Asbestsanierungsarbeiten dürfen nur mehr von Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern durchgeführt werden, die in einer Liste des BMASGPK geführt werden.
Für Beschwerden über Arbeitsbedingungen und für konkrete betriebliche Fragestellungen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Arbeitsinspektorat. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Lage der Arbeitsstätte oder der Baustelle.
Durch ständig wechselnde Arbeitsumgebungen und Gefahren, wie Witterungsbedingungen und geologische Risiken, besteht ein erhöhtes Risiko von Verletzungen und Berufskrankheiten. Nur nach sorgfältiger Beurteilung der Gefahren und Setzen von Maßnahmen dürfen Arbeiten durchgeführt werden.
Sie haben vor, einen Betrieb zu eröffnen oder einen bestehenden Betrieb zu übernehmen? Sie wollen auch Arbeitnehmer:innen beschäftigen? Dann sollten Sie neben den gewerblichen Voraussetzungen auch wissen, ob der Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet ist.
Die Arbeitswelt in Österreich ist vielfältig. Es ist wichtig, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz geschützt werden, egal welche Sprache sie sprechen. Wichtige Informationen wurden deshalb in 13 Sprachen übersetzt und leicht verständlich aufbereitet.