Präventivdienste, Sicherheitsvertrauenspersonen

Unter Präventivdienste werden Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner, sonstige Fachleute (z.B. Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen) aber auch die Präventionszentren der Unfallversicherungsträger verstanden. Die Präventivdienste haben die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (AG), aber auch die ArbeitnehmerInnen und Arbeitnehmer (AN), die Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) und die Betriebsräte in Fragen des Arbeitsschutzes zu beraten, bei der Erfüllung ihrer Arbeitsschutz-Verpflichtungen zu unterstützen und im Arbeitsschutzausschuss mitzuwirken.

Bannerbild Präventivdienste

Allgemeine Informationen zu Präventivdienste

Hier finden Sie u.a. allgemeine Informationen zu den Aufgaben der Präventivdienste, wie die präventivdienstliche Betreuung in kleinen Arbeitsstätten funktioniert, zur Präventionszeit sowie eine Vielzahl an beantworteten Auslegungsfragen.

Sicherheitsvertrauenspersonen

Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) sind zu bestellen, wenn im Betrieb regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden.

SVP-VO: Kommentare und Erläuterungen

Hier finden Sie Kommentare und Erläuterungen zur Verordnung über die Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP-VO).

Wer darf SVP-Ausbildungen durchführen?

Zur Wahrnehmung der Funktion als Sicherheitsvertrauensperson (SVP) ist eine Ausbildung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes im Umfang von 24 Unterrichtseinheiten zu jeweils 50 Minuten erforderlich. Detailregelungen zur Ausbildung von Sicherheitsvertrauenspersonen sind nicht vorgesehen.

Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin für Klein- und Mittelbetriebe

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet für eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sorgen. Diese Betreuung muss durch besonders ausgebildete Sicherheitsfachkräfte sowie Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner erfolgen.

Sicherheitstechnische und Arbeitsmedizinische Zentren

In dieser Rubrik finden Sie detailierte Informationen und Kontaktmöglichkeiten zu Sicherheitstechnische Zentren sowie Arbeitsmedizinische Zentren.

Arbeitsschutzausschuss

Viele Arbeitsschutz-Bestimmungen legen Kommunikationsverpflichtungen (Information, Beratung, Berichte usw.) für die Arbeitsschutz-Akteure eines Betriebes im Rahmen ihrer Aufgaben fest. Trotzdem ist es erfahrungsgemäß insbesondere in größeren Betrieben notwendig, alle für den Arbeitsschutz zuständige...

SFK-Fachausbildung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur SFK-Fachausbildung, wie eine SFK-Ausbildung aus dem Ausland anerkannt werden kann und welche Gebiete die 8-wöchige Fachausbildung zu umfassen hat.

Online-Durchführung von Teilen der SFK-Fachausbildung

Die Umstellung auf Online-Durchführung von Teilen der SFK-Fachausbildung muss auf Antrag mit Bescheid anerkannt werden. Hier finden sie die Voraussetzungen für die Anerkennung.

Arbeitsmedizinischer Fachdienst

Zur Unterstützung der Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner kann ab 1. Juli 2022 ein arbeitsmedizinischer Fachdienst (AFa) beschäftigt werden. Hier finden Sie Information zum Einsatz und der erforderlichen Qualifikation.

Letzte Änderung am: 16.02.2023