Hautschutz

Hautschutz ist der systematische Schutz der Haut durch äußerlich auf die Haut aufzubringende Hautmittel (Hautschutz, Hautreinigung, Hautpflege) als persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor Hauterkrankungen und Hautschädigungen bei der Arbeit. (§ 13 PSA-V)

Neben den allgemeinen Bestimmungen des 1. Abschnitts PSA-V, wie die

  • allgemeinen Pflichten der ArbeitgeberInnen
  • Arbeitsplatzevaluierung, Bewertung und Auswahl von PSA und
  • Information und Unterweisung

sind PSA-spezifische Zusatzregelungen einzuhalten:

Gefahrenevaluierung

ArbeitgeberInnen müssen für den Hautschutz sowie bei der Benutzung von Hand- oder Armschutz durch ArbeitnehmerInnen auf Grundlage der Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren schriftlich festlegen, bei welchen betrieblichen Arbeitsvorgängen und in welchen Arbeitsbereichen jeweils welche Hautmittel (Hautschutz, Hautreinigung, Hautpflege), sowie falls Hand- oder Armschutz ausgewählt wurde, welcher Hand- oder Armschutz anzuwenden ist, wobei jeweils die Produktnamen sowie Informationen über Art, Zeitpunkte und Intervall der Anwendung anzugeben sind.

Hautschutzplan ist die schriftliche Darstellung, bei welchen betrieblichen Arbeitsvorgängen jeweils welche Hautmittel (Hautschutz, Hautreinigung, Hautpflege) sowie, falls solche auf Grundlage der Ergebnisse des § 6 PSA-V ausgewählt wurden, welche Schutzhandschuhe anzuwenden sind, wobei jeweils die Produktnamen sowie Information über Art, Zeitpunkte und Intervall der Anwendung anzugeben sind.

ArbeitgeberInnen müssen den ArbeitnehmerInnen die erforderlichen Hautmittel in geeigneter und den hygienischen Anforderungen entsprechender Form zur persönlichen Anwendung zur Verfügung stellen, wenn eine oder mehrere der nachfolgenden Gefahren (§ 4 PSA-V) bestehen:

  • Gefahren durch gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe, insbesondere bei direktem Kontakt
  • Gefahren durch biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 2, 3 oder 4, insbesondere bei direktem Kontakt
  • Gefahren durch optische Strahlung
  • Gefahren durch Einwirkung von Feuchtigkeit, Nässe oder Witterung
  • Gefahren durch Einwirkung von Kälte
  • Gefahren durch starke Verunreinigungen
  • Gesundheitsgefahren durch länger andauerndes Tragen von Schutzhandschuhen
    (siehe dazu Spezialthema "Hautschutz - Feinkosttheken")

Bewertung

Bei der Bewertung von Hautmitteln für den Hautschutz sind insbesondere die Hersteller- und Inverkehrbringerangaben zu beachten (z. B. über die Schutzwirkung gegenüber optischer Strahlung, Dauer der Schutzwirkung).

Siehe dazu auch das Merkblatt Bewertung von Hautschutz und Handschutz (PDF, 0,3 MB)

Unterweisung

Die Unterweisung (§ 7 Abs. 4 PSA-V) hat insbesondere auch zu umfassen:

  • richtiges Aufbringen der Hautmittel
  • die Festlegungen entsprechend der Hautgefährdung

 

Letzte Änderung am: 14.04.2020