Vollkontinuierlicher Schichtbetrieb, Ruhezeit und Ruhepause

Für vollkontinuierliche Schichtarbeit gibt es besondere Regelungen zu den Ruhezeiten und Ruhepausen. Für die Arbeitszeitgrenzen siehe: Vollkontinuierlicher Schichtbetrieb, Arbeitszeitgrenzen

Tägliche Ruhezeit

Dauer  Anwendungsfall
Besondere Regelungsinstrumente  
Rechtsgrundlage im Arbeitszeitgesetz
11 Stunden Grundsatz § 12 Abs. 1
10 Stunden bei Verkürzung durch Kollektivvertrag (KV) - Ausgleich binnen 10 Kalendertagen  § 12 Abs. 2
8 Stunden einmal im Schichtturnus - Ausgleich innerhalb des Schichtturnus  § 12 Abs. 2c
8 Stunden bei Verkürzung durch Kollektivvertrag - Ausgleich binnen 10 Kalendertagen und KV muss zusätzliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Erholung vorsehen  § 12 Abs. 2

Wöchentliche Ruhezeit

Dauer  Anwendungsfall
Besondere Regelungsinstrumente 
Rechtsgrundlage im Arbeitsruhegesetz 
36 Stunden  Grundsatz  § 3 Abs. 1, § 4 
24 Stunden   zur Ermöglichung der Schichtarbeit, innerhalb von 4 Wochen im Schnitt 36 Stunden   § 5 Abs. 1, 2  
< 24 Stunden   Zulassung durch Bescheid des BMAW  § 5 Abs. 3
< 24 Stunden   Dekadenarbeit im Bauwesen - Zulassung durch KV, innerhalb von 4 Wochen im Schnitt 36 Stunden  § 5 Abs. 5

Ruhepausen

Dauer  Rechtsgrundlage im Arbeitszeitgesetz 
Den in Wechselschichten beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind anstelle der Ruhepausen Kurzpausen von angemessener Dauer (Gesamtdauer: 30 Minuten) zu gewähren. Diese Kurzpausen sind in die Arbeitszeit einzurechnen.  § 11 Abs. 3 und Abs. 6 

Letzte Änderung am: 20.07.2022