Europäischer Wettbewerb

Zu den Höhepunkten einer jeweiligen Kampagne gehört der Europäische Wettbewerb für gute praktische Lösungen (Good Practice Award). Hier können sich Unternehmen bewerben, die dem jeweiligen Thema entsprechende gute und innovative Arbeitsschutzmaßnahmen in ihren Betrieben umgesetzt haben.

Die Wettbewerbe sind ein wichtiger Bestandteil jeder Kampagne und helfen dabei, das Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu unterstützen. Sie dienen als Plattform für den Informationsaustausch und die Förderung guter Praxisbeispiele in ganz Europa.

Der nächste Wettbewerb für gute praktische Lösungen startet zusammen mit der neuen Kampagne Gesunde Arbeitsplätze 2026-28 "Gemeinsam für psychische Gesundheit bei der Arbeit" im Oktober 2026.

Weitere Informationen zum EU- Wettbewerb finden sie auf der Kampagnenwebsite von EU-OSHA.

Bewerbung: Ein Bewerbungsformular wird in Kürze zur Verfügung gestellt.

Einreichungsfrist: Herbst 2027

Kontakt: Martina Häckel-Bucher
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Focal Point Österreich
E-Mail: At.Focalpoint@bmaw.gv.at


Organisation und Ablauf

Eine durch die Focal Points benannte nationale Jury bewertet die eingereichten Beispiele anhand der von EU-OSHA festgelegten Kriterien. Es wird pro Mitgliedstaat ein nationales Gewinnerbeispiel benannt. Alle nationalen Gewinner (jeweils 2 Personen pro Beispiel) werden von EU-OSHA zur offiziellen Abschlussveranstaltung im Herbst 2028 (HWC Summit) nach Bilbao eingeladen. EU-OSHA wird die Gewinnerbeispiele auf der Website von EU-OSHA bekannt machen und in ganz Europa verbreiten.

Einreichung von Beispielen für gute praktische Lösungen

Beitragsberechtigt sind alle konkreten Beispiele für effektive Maßnahmen im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Kontext des aktuellen Kampagnenthemas. In den Beiträgen sollte klar beschrieben werden, wie gut die Maßnahmen umgesetzt wurden und was damit erreicht wurde.

Die Jury wird folgende Kriterien beurteilen:

  • Wie die Gefährdungsbeurteilung/Evaluierung für alle Gruppen von Arbeitnehmer:innen organisiert und durchgeführt wurde;
  • Wie die Arbeitnehmer:innen und/oder ihre Vertreter:innen in den Prozess einbezogen wurden, einschließlich der Art und Weise, wie ihre Beiträge gesammelt und berücksichtigt wurden;
  • Wie die Präventionshierarchie unter Berücksichtigung der spezifischen psychosozialen Risiken befolgt wurde;
  • Die Maßnahmen wurden tatsächlich umgesetzt – sie wurden nicht nur geplant;
  • Wie die getroffenen Maßnahmen die Exposition der Arbeitnehmer:innen gegenüber diesen Risiken erheblich verringert und die allgemeine Organisationskultur verbessert haben;
  • Wie der Ansatz in den umfassenderen Arbeitsschutzansatz der Organisation integriert und in der gesamten Organisation und ihrer hierarchischen Struktur verankert wurde;
  • Welche Rolle Manager:innen und Teamleiter:innen in diesem Prozess gespielt haben.
  • Wie das Bewusstsein geschärft und ein gutes psychosoziales Arbeitsumfeld gefördert wurde;
  • Wie die Arbeitnehmer:innen in Bezug auf psychosoziale Risiken und psychische Gesundheit geschult und unterstützt wurden.
  • Weitere Kriterien die berücksichtigt werden sind Nachhaltigkeit, Einhaltung der Rechtsvorschriften, Übertragbarkeit, Detailgenauigkeit, Klarheit der Darstellung und Aktualität.

Für gewerbliche Zwecke entwickelte Produkte, Instrumente und Dienstleistungen werden bei diesem Wettbewerb nicht berücksichtigt.

Teilnahme am Wettbewerb

Die Teilnahme am Wettbewerb mit Beiträgen für gute praktische Lösungen steht allen in den EU-Mitgliedstaaten, Kandidatenländern, potenziellen Kandidatenländern und in der Europäischen Freihandelszone (EFTA) tätigen Unternehmen offen, einschließlich:

  • einzelnen Unternehmen oder Organisationen jeder Größe;
  • Ausbildungsstätten und Bildungseinrichtungen;
  • Arbeitgeberorganisationen, Berufsvereinigungen, Gewerkschaften, NGOs;
  • regionalen oder lokalen Präventionsdiensten und Aufsichtsämtern für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Kranken- und Unfallversicherungsträgern und anderen Multiplikatoren;
  • offiziellen Kampagnenpartnern.

 

Letzte Änderung am: 16.06.2026