Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Barrierefreiheit ist erreicht, wenn alle Menschen das Lebensumfeld weitestgehend selbständig und sicher nutzen können und u.a. durch bauliche, gestalterische und organisatorischen Rahmenbedingungen „nicht behindert werden“.

§ 15 AStV

Werden sinnes- oder bewegungsbehinderte ArbeitnehmerInnen beschäftigt, ist durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass diese den Eintritt einer Gefahr rechtzeitig wahrnehmen können und ihnen im Gefahrenfall das rasche und sichere Verlassen der Arbeitsstätte möglich ist.

§ 16 AStV

Werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Bewegungsbehinderungen beschäftigt, ist die Arbeitsstätte erforderlichenfalls wie folgt zu adaptieren:

  • Mindestens ein Endausgang ins Freie ist stufenlos erreichbar zu gestalten, wobei Niveauunterschiede maximal 3 cm betragen dürfen.
  • Mindestens eine Toilette und ein Waschplatz sind barrierefrei erreichbar einzurichten und nach den Grundsätzen für barrierefreies Bauen im Sinne der ÖNORM B 1600 zu gestalten.
  • Sofern Duschen zur Verfügung zu stellen sind, sind die für bewegungsbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgesehenen Duschen barrierefrei erreichbar einzurichten und nach den Grundsätzen für barrierefreies Bauen im Sinne der ÖNORM B 1600 zu gestalten.
  • Sind im Gebäude ein oder mehrere Aufzüge vorgesehen, ist zumindest ein Aufzug stufenlos erreichbar und nach den Grundsätzen für barrierefreies Bauen im Sinne der ÖNORM B 1600 zu gestalten.
  • Hinsichtlich Gebäuden, die nach Inkrafttreten der Arbeitsstättenverordnung (AStV) geplant und errichtet werden und in denen Arbeitsstätten eingerichtet werden sollen, in denen die Beschäftigung bewegungsbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht aus produktionstechnischen Gründen ausgeschlossen ist, ist
    • bei der Planung darauf Bedacht zu nehmen, dass entsprechende Einrichtungen vorgesehen werden
    • oder eine nachträgliche Adaptierung ohne unverhältnismäßigen Kostenaufwand leicht erfolgen kann.
Barriererfrei

In der Praxis stellt sich öfters das Problem, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Unfällen, die zu einer Bewegungsbehinderung geführt haben, auf ihren Arbeitsplatz zurückkehren und nunmehr die Fluchtsituation über vorhandene Stiegen einen zu evaluierenden Problembereich darstellt. Entsprechende Beratungsgespräche mit dem zuständigen Arbeitsinspektorat unterstützen bei der Problemlösung.

Merkblatt barrierefreie Betriebe (PDF, 0,5 MB) (pdf-475 kB)

Informationen zum Thema Barrierefreiheit finden Sie auch auf der Internetseite des Sozialministeriumsservice.

Förderungen:

Notwendige behindertengerechte Adaptierung von Arbeitsplätzen - Zum Ausgleich behinderungsbedingter Leistungseinschränkungen bzw. der Optimierung der Leistungsfähigkeit können bauliche, technische und ergonomische Adaptierungsmaßnahmen bei bestehenden Arbeitsplätzen gefördert werden. Nähere Informationen dazu sowie zu sonstigen Förderungen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Sozialministeriumsservice.

Best Practice - Beispiele

Anhand von Beispielen wird auf der Internetseite "Arbeit und Behinderung" gezeigt, wie es gelingen kann, Menschen mit Behinderungen erfolgreich zu integrieren.

Letzte Änderung am: 26.11.2021