Abmessungen von Arbeitsräumen

Raumhöhe, Bodenfläche und freier Luftraum

Lichte Höhe

Die lichte Höhe von Arbeitsräumen ist abhängig von der Bodenfläche des Raumes und den Arbeitsbedingungen im Arbeitsraum.

  • Mindestraumhöhe 3,0 m, unabhängig von der Bodenfläche, unabhängig von den Arbeitsbedingungen
  • Mindestraumhöhe 2,8 m, Bodenfläche von 100 bis 500 m², geringe körperliche Belastung (z.B.: Büro und büroähnliche Tätigkeiten)
  • Mindestraumhöhe 2,5 m, Bodenfläche bis 100 m², keine erschwerenden Arbeitsbedingungen (z.B.: Büro und büroähnliche Tätigkeiten)
Hauptabmessungen eines Einzelbüros

§ 23 AStV

Ist die lichte Höhe nicht in allen Punkten des Raumes gleich (z.B.: Gewölbe, Dachgeschoß, etc.), so ist die durchschnittliche Raumhöhe maßgebend.

Planungsgrundlage für ausgebaute Dachböden siehe "Sonderfälle".

Bodenfläche

In der Arbeitsstättenverordnung wird durch die Vorgabe von Mindestmaßen versucht dem Entstehen des Gefühls der "Beengtheit" entgegenzuwirken.

Mindestbodenfläche:

  • 8 m² für eine Arbeitnehmerin/einen Arbeitnehmer,
  • 5 m² für jede weitere Arbeitnehmerin/jeden weiteren Arbeitnehmer,
  • 2 m² zusammenhängende freie Bodenfläche pro Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer beim Arbeitsplatz.
Anmerkung: Für die Ermittlung der zusammenhängenden freien Restbodenfläche von 2 m² sind Einrichtungsgegenstände (z.B.: Maschinen, Möbel, etc.) flächenmäßig von der Gesamtbodenfläche abzuziehen.

§ 24 AStV

Freier Luftraum

Der freie Luftraum soll den Mindestluftraum in Abhängigkeit von der körperlichen Beanspruchung für die in Arbeitsräumen tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festlegen.

Mindestluftraum pro Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

  • 12 m³ freier Luftraum bei geringer körperlicher Belastung,
  • 15 m³ freier Luftraum bei normaler körperlicher Belastung,
  • 18 m³ freier Luftraum bei hoher körperlicher Belastung oder erschwerenden Arbeitsbedingungen.

Zusätzlich 10 m³ für jede gleichzeitig anwesende andere Person (z.B. Kundinnen/Kunden, Patientinnen/Patient) erforderlich - gilt nicht für Verkaufsräume und Räume in Gastgewerbebetrieben.

Zur Bestimmung des freien Luftraums ist das Volumen von Einbauten vom Raumvolumen abzuziehen, da in diesen Bereichen die Luft nicht zirkulieren kann.

  • Geringe körperliche Belastung: überwiegend sitzende Tätigkeit (z.B. Büro).
  • Normale körperliche Belastung: leichte manuelle Arbeit überwiegend im Stehen (z.B. Friseure).
  • Hohe körperliche Belastung: schwere körperliche Arbeit (z.B. Schmied).

§ 24 AStV

Wie plane ich die Größe eines Arbeitsraumes?

Werkstatt Verkehrswege Bodenfläche Licht

Ist Planung auf Basis der Minimalanforderungen sinnvoll?

Es ist nicht zielführend, dass Raumhöhe, Bodenfläche und freier Luftraum unabhängig voneinander betrachtet werden. Diese drei Parameter bilden wechselweise immer auch Grenzen für eine exzessive Ausreizung der andern Parameter.

So wäre es theoretisch möglich einen Arbeitsraum für zwei Personen mit exakt den mindestens erforderlichen 13m² zu bemessen (8 + 5). Dann allerdings soll der Raum ja auch noch eingerichtet werden, man braucht Möbel wie Kästen, Schreibtische, Ablagen, eventuell Besuchersessel. Auf einmal wird es knapp. Irgendwie muss die zweite Person auch zu deren Arbeitsplatz kommen, jetzt ist aber kein Platz zum Durchgehen hinter dem Schreibtisch der Kollegin/des Kollegen. Gut, verschieben wir also den Schreibtisch etwas, jetzt geht aber der Kasten nicht mehr auf.

Wie beeinflussen sich also die drei Parameter, bzw. welche Grenzen stellen sie dar?

Der Luftraum pro Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hängt von der Schwere der körperlichen Arbeit ab und soll für ausreichend Luft zum Atmen und ausreichende Abfuhr von Körperwärme sorgen. In unserem Beispiel, sitzende Tätigkeit im Büro, benötigen wir 24 m³ freien Luftraum (12 m³ pro Person), wobei "frei" hier den tatsächlich zur Verfügung stehenden Luftraum betrifft, also bspw. abzüglich des Volumens von Kästen. Bei angenommen 2,5 m Raumhöhe ergeben sich demnach etwa 10 m² an Bodenfläche, auf denen lediglich Schreibtische oder Arbeitsstühle stehen sollten. Zur Verfügung stehen aber nur 13 m². Es stehen demnach zB für Kästen lediglich 3 m² zur Verfügung. Dabei muss ich aber beachten, dass wir auch noch die freie zusammenhängende Bodenfläche (Menschen sollen sich am Arbeitsplatz auch bewegen können) von in Summe 4 m² haben müssen. Nicht vergessen sollte auch der Verkehrsweg werden. Dieser muss mindestens 1m breit sein, Durchgänge zwischen Möbeln können auch 0,6 m betragen. Verkehrsweg und "frei zusammenhängende Bodenfläche" können sich überlappen.

Ein weiterer wichtiger Parameter ist auch der für Kundinnen/Kunden oder Patientinnen/Patienten vorzusehende Luftraum von 10 m³. Dies bewirkt auch eine Erhöhung erforderlichen Bodenfläche.

Ergonomie im Büro

Menschen sollen sich am Arbeitsplatz korrekt hinsetzen und auch aufstehen können. Auch der Weg zum Arbeitsplatz soll problemlos beschreitbar sein. Dazu kommt noch die Lage der Arbeitsplätze relativ zu den Fenstern (wichtig bei Bildschirmarbeit) aber auch zur Tür bzw. zu Lüftungsöffnungen. Auch Anforderungen zur Arbeitsplatzgestaltung im engeren Sinn, also Tischfläche, Anordnung von Tastatur, Bildschirm, Ablagen und Ordnern sowie die Höhe von Tisch und Sessel sind wichtige Parameter.

Für die anthropometrisch korrekte Einrichtung von Büroarbeitsplätzen stellt die ÖNORM A 8010 eine gute Basis dar. So ist dort für den oben angesprochenen zweiten Schreibtisch, den ich nur durch Vorbeigehen am Arbeitsplatz des Kollegen/der Kollegin erreichen kann, ein Mindestabstand von 120 cm angegeben. Dieser Abstand stellt sicher, dass ich an der am Arbeitsplatz sitzenden Kollegen/Kollegin leicht vorbei gehen kann (ohne sie/ihn zu stören). Wenn mein Schreibtisch so angeordnet ist, dass hinter mir ein Kasten oder eine Wand ist, so muss der Abstand zwischen der Schreibtischkante und der Wand bzw. dem Kasten mindestens 100 cm betragen. Dieses Maß stellt sicher, dass ich ungehindert aufstehen kann, weil ich den Sessel weit genug nach hinten schieben kann.

Letzte Änderung am: 08.08.2022