Arbeitsbedingte Erkrankungen

Arbeitsbedingte Erkrankungen sind Erkrankungen bei denen die Arbeitswelt als verursachender oder als verschlimmernder Faktor eine Rolle spielt. Berufskrankheiten sind ein Teil der arbeitsbedingten Erkrankungen, haben aber eine andere versicherungsrechtliche Stellung.

Im Arbeitsschutz ist die Prävention und Reduktion von arbeitsbedingten Belastungen und Erkrankungen ein wichtiges Ziel.

Die häufigsten arbeitsbedingten Erkrankungen sind

  • Muskel- und Skeletterkrankungen,
  • Atemwegserkrankungen,
  • Erkrankungen des Verdauungsapparates,
  • psychische Erkrankungen
  • Herz-Kreislauferkrankungen

Diese sogenannten chronischen "Volkskrankheiten" sind meist verbunden mit lang andauernden Schmerzzuständen und auch längeren Krankenständen, die in der Regel aber nicht durch das österreichische Berufskrankheitensystem erfasst werden.

Die Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen sind arbeitsbedingte Belastungen, wie fortgesetztes Heben und Tragen schwerer und unhandlicher Lasten oder Zwangshaltungen, aber auch psychische Belastungen, wie z.B. geringer Handlungsspielraum, Zeitdruck und Arbeitsverdichtung, Überforderung, aber auch zu geringe psychische Anforderungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen können. Meist sind die Ursachen vielfältig und es führen verschiedene gleichzeitig einwirkende Belastungen zu unterschiedlichen physischen und psychischen Beanspruchungen.

Häufigkeit von arbeitsbedingten Erkrankungen

Bei der Häufigkeit von arbeitsbedingten Erkrankungen gibt es ebenso wie bei den Berufskrankheiten geschlechtsspezifische Unterschiede, die hauptsächlich durch die Beschäftigung von Frauen in typischen Frauenberufen z.B. Altenpflege und Handel und die Beschäftigung von Männern in typischen Männerberufen z.B. Baubranche und als Kraftfahrzeuglenker bedingt sind. Durch diese geschlechtsspezifische Arbeitsmarktsegregation ergeben sich bestimmte branchentypische Sicherheits- und Gesundheitsschutzrisken, die auch zu branchentypischen Erkrankungen führen.

Viele Arten von Krankheiten, einschließlich Krebs, Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Hautkrankheiten, Muskel- und Skeletterkrankungen sowie psychische Gesundheitsprobleme können durch die Arbeit verursacht oder verschlimmert werden. Auch wenn die eigentlichen Ursachen solcher Erkrankungen komplex sind, ist von bestimmten Expositionen am Arbeitsplatz bekannt, dass sie zur Entstehung oder zum Verlauf einer Krankheit beitragen.

EU-OSHA bereitet Informationen zu arbeitsbedingten Erkrankungen und arbeitsbedingten Ursachen auf.

Hauptergebnisse der Erhebung „Arbeitsunfälle und arbeitsbezogene Gesundheitsprobleme“ (Statistik Austria) zu Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz, berufsbedingten Gesundheitsproblemen und -beschwerden sowie Arbeitsunfällen nach den wichtigsten soziodemographischen und erwerbsstatistischen Merkmalen finden Sie im Modul der Arbeitskräfteerhebung 2020. Ein interaktives Webtool zu arbeitsbezogenen Gesundheitsproblemen, Unfällen und Risiken findet sich hier.

Weitergehende Informationen finden Sie hier:

Aufgaben der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und der PFK

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Bezug auf alle Aspekte die die Arbeit betreffen zu sorgen. Dies inkludiert neben Maßnahmen zur Verhütung arbeits­bedingter Gesundheitsgefahren und Erkrankungen auch die Information und Unterweisung sowie die Bereitstellung einer geeigneten Organisation und der erforderlichen Mittel.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben sich unter Berücksichtigung der bestehenden Gefahren durch physische und psychische Belastungen über den neuesten Stand der Technik und der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsgestaltung entsprechend zu informieren. (§ 3 ASchG)

Arbeitsmedizinerinnen/Arbeitsmediziner, Sicherheitsfachkräfte und sonstige Fachleute haben die Aufgabe die Ursachen von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Erkrankungen zu ermitteln und zu untersuchen, sowie die Untersuchungen und Ermittlungen auszuwerten. Sie haben die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und die Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber bei der Anpassung der Ermittlung und Beurteilung der Gesundheitsgefahren und der festgelegten Maßnahmen zu unterstützen. (§ 77 und § 82 ASchG)

Letzte Änderung am: 04.11.2022