Persönliche Schutzausrüstung

Als persönliche Schutzausrüstung (PSA) gilt jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Arbeitnehmern benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefahr für ihre Sicherheit oder Gesundheit bei der Arbeit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete Zusatzausrüstung.

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Allgemeine Pflichten

Wann Persönliche Schutzausrüstung einzusetzen ist, wer die Kosten dafür trägt sowie sonstige allgemeine Pflichten und Informationen zur PSA erfahren Sie hier.

Evaluierung, Bewertung und Auswahl von PSA

Die persönliche Schutzausrüstung muss auf der Grundlage der Ergebnisse der Arbeitsplatzevaluierung und der Bewertung so ausgewählt werden, dass eine Beeinträchtigung oder Belastung des Trägers/der Trägerin oder eine Behinderung bei der Arbeit so gering wie möglich gehalten wird.

Verordnung Persönliche Schutzausrüstung

Die Verordnung Persönliche Schutzausrüstung  wurde mit BGBl. II Nr. 77/2014 kundgemacht und trat am 1. Mai 2014 in Kraft. Mit der PSA-V wurden die Regelungen im Arbeitnehmerschutz zu persönlicher Schutzausrüstung konkretisiert sowie dem aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst.

Information und Unterweisung

Information und Unterweisung sollen sicherstellen, dass die ArbeitnehmerInnen über ausreichende Kenntnisse zur Notwendigkeit und Benutzung der PSA verfügen.

Fuß- und Beinschutz

Fuß- und Beinschutz ist persönliche Schutzausrüstung zum Schutz der Gliedmaßen der unteren Extremitäten vor Verletzungen, vor Schäden durch länger andauernde Beanspruchung, vor anderen schädigenden Einwirkungen und zum Schutz vor Ausrutschen.

Kopf- und Nackenschutz

Kopf- und Nackenschutz ist persönliche Schutzausrüstung zum Schutz des Kopfes und des Nackens einschließlich des hinteren Halses vor Verletzungen und vor anderen Schädigungen .

Augen- und Gesichtsschutz

Augen- und Gesichtsschutz ist persönliche Schutzausrüstung zum Schutz der Augen und des Gesichts vor Verletzungen und vor anderen Schädigungen.

Gehörschutz

Gehörschutz ist persönliche Schutzausrüstung zur Verringerung und zur Vermeidung der Einwirkung von Lärm auf das Gehör.

Hand- und Armschutz

Hand- und Armschutz ist persönliche Schutzausrüstung zum Schutz der Gliedmaßen der oberen Extremitäten (Hände, Arme bis über den Ellbogen) vor Verletzungen, vor arbeitsbedingten Hautschädigungen und anderen Schädigungen (z. B. durch Vibrationen).

Hautschutz

Hautschutz ist der systematische Schutz der Haut durch äußerlich auf die Haut aufzubringende Hautmittel (Hautschutz, Hautreinigung, Hautpflege) als persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor Hauterkrankungen und Hautschädigungen bei der Arbeit.

PSA gegen Absturz, Ertrinken und Versinken

Hier finden Sie Informationen zu Absturzsicherungssysteme, Haltesysteme, Auffangssysteme sowie Persönliche Schutzausrüstung gegen Ertrinken oder Versinken.

Atemschutz

Atemschutz sind Atemschutzgeräte als persönliche Schutzausrüstung zum Schutz des Trägers/der Trägerin vor dem Einatmen von gesundheitsgefährdenden oder biologischen Stoffen aus der Umgebungsatmosphäre oder vor Sauerstoffmangel bei der Arbeit.

Schutzkleidung

Schutzkleidung ist persönliche Schutzausrüstung zum Schutz des Körpers vor Verletzungen und anderen arbeitsbedingten Schädigungen sowie sonstigen schädigenden Einwirkungen (z. B. Säureschutzkleidung, Wetterschutzkleidung, Kälteschutzkleidung, Warnkleidung).

Letzte Änderung am: 17.06.2021