Durchführung der Evaluierung

Der Aufwand für die Erstellung der Arbeitsplatzevaluierung ist dann sinnvoll, wenn sie als Arbeitsschutz-Werkzeug verwendet wird, um jene Maßnahmen im Betrieb zu „produzieren", die ein hohes betriebliches Arbeitsschutzniveau gewährleisten und für seine stete Verbesserung sorgen.

Arbeitsqualität ist Lebensqualität

  • Arbeit ist für die meisten Menschen ein wesentlicher, zentraler Bestandteil ihres Lebens.
  • Arbeit verbraucht unsere Energie und beansprucht unseren Organismus. Unfälle können schwere Folgen haben.
  • Mit unseren Reserven müssen wir sorgsam und verantwortungsvoll umgehen, wenn wir unsere Gesundheit, unsere Leistungsfähigkeit und Lebensfreude langfristig erhalten wollen.
  • Unsere Lebensqualität wird daher auch entscheidend von der Qualität unseres Arbeitsplatzes mitbestimmt.
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kann im Betrieb nur gemeinsam erreicht werden!

Das Instrument Arbeitsplatzevaluierung

  • Zur Erreichung einer optimalen Arbeitsplatzqualität sind die Verantwortlichen in den Betrieben gesetzlich verpflichtet, alle Gefährdungen und gesundheitlichen Belastungen, denen Personen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, systematisch zu ermitteln und zu beurteilen.
  • Aufgrund der Ergebnisse werden dann geeignete Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festgelegt.
  • Dieser gesamte Prozess wird "Arbeitsplatzevaluierung" genannt.
  • Die Ergebnisse der Gefahrenermittlung, sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung sind im sogenannten "Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument" schriftlich festzuhalten.
  • Gefährdungen und gesundheitliche Belastungen können vielfältige Ursachen haben, wie z.B.:
    • Maschinen und Werkzeuge
    • Chemikalien und Strahlung
    • Lärm und Erschütterungen
    • Stress und Zeitdruck
    • Raumklima und Beleuchtung
    • Körperhaltung und Handhabung von Lasten.
  • Nicht alle Menschen sind gleich belastbar. Auf spezifische Gefährdungen unerfahrener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder schutzbedürftiger Personen, wie z.B. Jugendliche, Schwangere oder behinderte Menschen, ist daher besonders zu achten.

Oberstes Ziel ist es, Gefahren an ihrer Quelle zu bekämpfen.

Wenn Gefahren oder Belastungen nicht ausgeschlossen werden können, sind Arbeitnehmerinnen und Abeitnehmer

  • durch technische Maßnahmen (z.B. Schutzvorrichtungen)
  • organisatorische Maßnahmen (z.B. Arbeitsablauf)
  • personenbezogene Maßnahmen (z.B. Schutzausrüstungen)
    zu schützen.

Für die Umsetzung der Maßnahmen sind im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument Fristen und verantwortliche Personen festzulegen.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen über die Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit, sowie über die Maßnahmen zur Gefahrenverhütung informiert werden.

Nach dem Gesetz sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für das Ergebnis verantwortlich. Jedoch: Nur wenn sich alle Betroffenen aktiv am Prozess der Evaluierung beteiligen, können positive Veränderungen erreicht werden.

Ein Netzwerk im Betrieb

  • Alle im Betrieb Tätigen beeinflussen durch ihr Verhalten sowohl die wirtschaftliche Leistung, als auch die Arbeitsbedingungen.
  • Bestimmten Personen werden durch gesetzliche Regelungen besondere Aufgaben im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz übertragen.
  • Alle gemeinsam bilden ein Netzwerk, wenn es darum geht, Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen und zu vermeiden.
  • Auch außerhalb des Betriebes bieten verschiedene Organisationen Unterstützung an. So z.B.:
    • die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt,
    • die Kammer für Arbeiter und Angestellte,
    • die Wirtschaftskammer,
    • die Innungen,
    • die Gewerkschaften usw.

Was kann ich tun, um mein Arbeitsumfeld zu verbessern

  • Der eigene Arbeitsplatz ist am besten bekannt - beobachten und wachsam sein!
  • Nur bekannte Probleme können von den Verantwortlichen behoben werden - offen über Beobachtungen spreche
  • Durch eigene Vorschläge kann ich meine Umgebung mitgestalten -  Verbesserungen vorschlag
  • Nur Schutzmaßnahmen, die befolgt werden, bieten Sicherheit - vereinbarte Maßnahmen beachten!
  • Wo zusammengearbeitet wird, muss koordiniert werden - auch an die anderen denken!
  • Nur wer informiert ist, kann Gefahren richtig beurteilen - Informationen einholen!

Der Prozess Arbeitsplatzevaluierung

Die Arbeitsplatzevaluierung ist ein umfassend zu gestaltender Prozess, d.h. es sind

  • alle Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge zu erfassen,
  • Wartungs- und Reparaturarbeiten, Störungsbehebung,
  • Not- und Rettungsmaßnahmen,
  • und nicht zuletzt die AN als konkrete Personen zu berücksichtigen (insbes. Jugendliche, Ältere, Schwangere, Invalide, Konstitution, Qualifikation).

Haben sich die Voraussetzungen, unter denen die Evaluierung durchführt worden ist, geändert (z. B. Einführung neuer Arbeitsverfahren, Arbeitsstoffe usw.), ist ein Unfall geschehen oder besteht der Verdacht auf arbeitsbedingte Erkrankungen, so ist die Evaluierung zu überprüfen und, wenn erforderlich, anzupassen.

Die Ergebnisse der Evaluierung und die daraus resultierenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung sind im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (SGD) festzuhalten.

Leider entsprechen nicht alle Evaluierungen diesen Ansprüchen. Der Kardinalfehler, der oft gemacht wird, besteht darin, Evaluierungs-Vorlagen „auszufüllen" und das damit entstandene, nicht selten umfangreiche Werk zu schubladieren und allenfalls bei behördlichen Kontrollen vorzuzeigen.

Auf Grund der Erfahrungen der Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren bei der Kontrolle der Evaluierungen wird geraten, folgende Aspekte bei der Erstellung (oder „Renovierung") der Evaluierung zu beachten:

  • Evaluierungs-Vorlagen sollten nur als Checklisten und Anregung für die formale Gestaltung benützt werden; nicht der Betrieb soll durch die Schablone der Vorlage gesehen werden, sondern die Vorlage auf Grund der betrieblichen Gegebenheiten geändert werden.
  • Die Evaluierung muss (nachdem Kompetenzen und Verantwortlichkeiten geklärt und dokumentiert sind) am konkreten Arbeitsplatz stattfinden. Immer wieder ist festzustellen, dass das Dokumentierte wenig mit der betrieblichen Wirklichkeit zu tun hat.
  • Die Gefahren-Analyse am Arbeitsplatz muss umfassend sein. Jede Gefährdung von Arbeitnehmerninnen und Arbeitnehmern ist zu bewerten und zwar nicht nur für den Normal-Betrieb, sondern auch für Wartungs- und Reparaturarbeiten und die Behebung vorhersehbarer Störungen.
  • Die Kausalkette Gefahr - Schutzziel - Maßnahme muss in der Evaluierung (im Allgemeinen im „Maßnahmenblatt" der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente) erkennbar sein.
  • Technische Schutzmaßnahmen allein sind in der Regel nicht ausreichend. Wie z.B. Unfallanalysen beweisen, ist der weitaus größte Teil der Unfälle nicht auf technische Gebrechen, sondern auf organisatorische und informatorische Mängel zurückzuführen. Bei der Maßnahmenfestlegung darf also insbesondere auf organisatorische (z.B. Prüfpflichten) und informatorische (z.B. Unterweisung, Kontrollen) Maßnahmen nicht vergessen werden.

Letztlich muss die Evaluierung Maßnahmen zur Folge haben, die als Prozesse in die betriebliche Organisation integriert sind, also aktiven Output darstellen.

Weitere Informationen zum Thema:


Letzte Änderung am: 02.02.2022