Arbeitsplatzevaluierung - Arbeiten in kalter Umgebung

Kälteschutzkleidung schützt den Körper zu einem gewissen Grad und für eine gewisse Dauer gegen Kälte von -5° Celsius und darunter, wobei Wärmeisolation und Luftdurchlässigkeit als unentbehrliche Eigenschaften angesehen werden.

Allgemeines

Der Schutzgrad des Bekleidungssystems ist von der Umgebungstemperatur und der körperlichen Aktivität (Wärmeproduktion des Körpers) abhängig.

Informationen zu den möglichen Einsatzzeiten in Abhängigkeit von der Grundwärmeisolation und der körperlichen Aktivität sind im Anhang B der EN 342 angegeben. Diese sind die Grundlage für die Einstufung der Kälteschutzkleidung durch den Hersteller.

In einer vereinfachten Ermittlung und Beurteilung kann auf Informationen der Hersteller zurückgegriffen werden, die dann dem festgestellten Ist-Zustand gegenüber gestellt werden.

Beispiel:

Arbeiten auf einer Baustelle im Hochwinter (mittlere Tätigkeit) bei etwa -15°C. Hersteller gibt folgende Werte an:

Wärmeisolation:        Icle 0,477

Mit dieser Isolierwirkung ist entsprechend der Herstellerangabe gemäß EN 342 eine Tätigkeit über acht Stunden bei Temperaturen bis -38°C möglich, also deutlich mehr als benötigt.

Auswahl daher folgender Kleidung (Hose, Jacke):

Wärmeisolation:        Icle 0,352

Eine passende Lösung, da mit dem Isolationswert entsprechend der Herstellerangabe  eine Tätigkeit über acht Stunden bei Temperaturen bis etwa -20°C möglich ist.

Hinweis: Das Beispiel gilt für Schutz des Körpers. Schutz der Hände, des Kopfes und der Füße geht analog ebenfalls anhand von Herstellerangaben über die Isolationseigenschaft des jeweiligen Kleidungsstückes. Unbedeckte Stellen, wie das Gesicht“ sind erforderlichenfalls (extreme Temperaturen bzw. Wind-Chill) getrennt zu betrachten.
Informationen zu Schutzkleidung gegen kalte bzw. kühle Umgebung (PSA).

Bewertung der Arbeiten in kalter Umgebung

Wenn mit der oben beschriebenen "einfachen" Methode aufgrund besonderer Verhältnisse nicht das Auslangen gefunden werden kann, ist auf eine Bewertung der Arbeiten in kalter Umgebung zu verweisen und auch auf die Anwendung organisatorischer Maßnahmen wie Beschränkung der Exposition und Aufwärmpausen.

Die Bewertung und Ableitung von Schutzmaßnahmen von Arbeiten in einer Kälteumgebung kann für den Innen- und Außenbereich erfolgen durch:

  1. ÖNORM EN ISO 15743 „Risikobewertung und Management für Arbeitsplätze in der Kälte“ und
  2. ÖNORM EN ISO 11079 „Bestimmung und Interpretation der Kältebelastung“ unter Beachtung der
    1. allgemeinen Abkühlung des Körpers (Schutz des Körpers durch Bekleidung mit der erforderlichen Isolation unter den tatsächlichen Bedingungen (IREQ)) und der
    2. lokalen Abkühlung (Hände, Füße, Kopf).

Die Bewertung und Ableitung von Schutzmaßnahmen von Arbeiten in einer Kälteumgebung im Innenbereich, wie Arbeitsräume, kann alternativ auch erfolgen durch DIN 33403-5 „Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung – Teil 5: „Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen“.

Eine detaillierte Darstellung zur vertieften Bewertung von Arbeiten in kalter Umgebung enthält die Erläuterung:   Arbeiten in kalter Umgebung (PDF, 0,4 MB)

Beurteilung der Beschäftigung werdender Mütter in Kältebereichen

Erlaubnis der Beschäftigung im Bereich von +15 °C bis -5 °C, wenn durch eine Bewertung und Ableitung der Schutzmaßnahmen geeignete Kälteschutzkleidung und Aufwärmzeiten sichergestellt sind.

  • Beschäftigungsverbot in Bereichen unter -5 °C. Gemäß DIN 33403-5 gilt dies ab dem Kältebereich III unter –5 °C bis Kältebereich V unter -30 °C.

Beispielsweise gilt gemäß DIN 33403-5 für die am häufigsten vorkommenden Kältebereiche I und II:

  • Im Kältebereich I von +15 °C bis +10 °C: Kälteisolation von 1,00 bis 1,38 clo.
  • Im Kältebereich II von +10 °C bis -5 °C: Kälteisolation von 1,47 bis 2,88 clo.
  • Ein Isolationswert 1 clo (+14 °C) – übliche Unterwäsche, Oberhemd, Arbeitshose, Arbeitsjacke, Socken und Schuhe.
  • Ein Isolationswert 1,8 clo (+6 °C) – wärmeisolierende Unterwäsche (lang), Oberhemd, Pullover, Arbeitshose, Arbeitsjacke, Kniestrümpfe und Schuhe.
  • Aufwärmzeiten gemäß DIN 33403-5 in den Kältebereichen I und II: Nach 150 min ununterbrochener Kälteexposition jeweils 10 min.

Letzte Änderung am: 11.01.2023