Schichtarbeit

Das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz ermöglichen eine flexible Gestaltung von Schichtarbeit. Für Kollektivverträge und zum Teil auch Betriebsvereinbarungen bestehen weitere Gestaltungsmöglichkeiten.

Dabei ist auf die Belastungen des menschlichen Körpers durch Nachtarbeit (im teil-und vollkontinuierlichen Schichtbetrieb) zu achten, zu denen weitere durch die Arbeitsumgebung (z.B. Lärm) kommen können (Nachtschwerarbeit). Das Arbeitszeitgesetz und die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung (VGÜ) enthalten Regelungen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes von in der Nacht Beschäftigten.

Für die meisten Beschäftigten in Krankenanstalten gilt das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das ebenfalls Regelungen zur Nachtarbeit enthält. Weiters gibt es Nachtarbeitsregelungen für Bäckereiarbeiter:innen.

Letzte Änderung am: 31.03.2026