Übersicht

Fünf physikalische Einwirkungen - nämlich Hitze, Lärm, Vibrationen, elektromagnetische Felder und optische Strahlung - sind derzeit genauer in Verordnungen geregelt. Die Struktur der Verordnungen und damit im Zusammenhang stehend, die Verpflichtung der ArbeitgeberInnen, folgt dem Schema: Evaluierung - Grenzwerte - Präventivmaßnahmen - Information und Unterweisung.

Bannerbild physikalische Einwirkungen

Übersicht kommentierte Vorschriften

Zu den Verordnungen zu Lärm, Vibrationen, elektromagnetischen Feldern und optischer Strahlung bietet die Arbeitsinspektion als besonderes Service kommentierte Fassungen an.

Arbeiten bei Hitze im Freien

Am 1. Jänner trat die neue Hitzeschutzverordnung in Kraft. Sie regelt, welche Gefahren bei Arbeiten im Freien bei Hitze zu betrachten und welche Maßnahmen zu setzen sind. Für Betriebe gibt es nun eine neue Checkliste und eine Musterevaluierung für Baustellen.

Lärm am Arbeitsplatz

Hörbarer Schall, der negative Auswirkungen auf den Menschen hat, wird als Lärm bezeichnet. Lärm kann auf Menschen störend, psychisch und körperlich belastend und bei stärkerer Intensität gehörschädigend wirken.

Vibrationen

Vibrationen sind mechanische Schwingungen (Erschütterungen), die durch kraftschlüssigen Kontakt, z.B. über Hände, Füße oder Gesäß, auf den menschlichen Körper übertragen werden.

Elektromagnetische Felder

Für elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder mit Frequenzen von 0 bis 300 GHz sind Expositionsgrenzwerte festgelegt. Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer:innen keinen elektromagnetischen Feldern ausgesetzt werden, wenn diese Grenzwerte überschritten werden..

Optische Strahlung

Optische Strahlung umfasst die Infrarotstrahlung, das für den Menschen sichtbare Licht und die ultraviolette Strahlung. Sie ist Teil des elektromagnetischen Spektrums im Wellenlängenbereich von 100 nm bis 1 mm, der insbesondere für Augen und Haut eine Gefahr darstellen kann.

Letzte Änderung am: 30.12.2025