Arbeitszeit
Allgemeines zur Arbeitszeit und Arbeitsruhe
Regelungen zu den zulässigen Arbeitszeiten sind in verschiedenen Rechtsvorschriften enthalten. Für die meisten Beschäftigten gelten das Arbeitszeitgesetz (AZG) und das Arbeitsruhegesetz (ARG).
Grundsätzliches zur Arbeitsruhe
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Wochenend- und Feiertagsruhe. Es gibt jedoch verschiedene Ausnahmen.
Grundsätzliches zur Arbeitszeit
Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmer:innen sind Vorschriften u. a. zur zulässigen Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit sowie zu Ruhepausen und Ruhezeiten zu beachten. Über die geleisteten Arbeitszeiten sind Aufzeichnungen zu führen.
Nachtarbeit
Für Nachtarbeit gelten großteils dieselben Arbeitszeitbestimmungen wie für Arbeit am Tag. Es gibt jedoch einige Besonderheiten.
Schichtarbeit
Für Schichtarbeit gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie für andere Formen der Arbeitszeitgestaltung. Das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz enthalten jedoch spezielle zusätzliche Bestimmungen, die die Besonderheiten der Schichtarbeit berücksichtigen.
Letzte Änderung am: 26.06.2023