Ortsveränderliche Arbeitsplätze

Sicherheit und Gesundheitsschutz richtig organisieren - Modell einer Aufbau- und Ablauforganisation erläutert anhand fünf Beispielen aus der Praxis.

Zielgruppe

Alle, die Aufträge (intern und extern) vergeben oder annehmen, welche Arbeiten an ortsveränderlichen Arbeitsplätzen zur Folge haben sowie alle Personen, die diese Aufgaben planen, koordinieren, beaufsichtigen und die damit verbundenen Tätigkeiten unterstützen. Dazu zählen insbesondere Auftraggeberinnen/Auftraggeber, Auftragnehmerinnen/Arbeitnehmern, Planerinnen/Planer, Präventivfachkräfte, Arbeitsvorbereiterinnen/Arbeitsvorbereiter, Koordinatorinnen/Koordinatoren und Aufsichtspersonen.

Broschüre

In der Broschüre „Ortsveränderliche Arbeitsplätze - Sicherheit und Gesundheitsschutz richtig organisieren" wird die Methode dargestellt. Neben dem theoretischen Modell wird anhand von fünf Beispielen aus der Praxis die Anwendung des Modells vorgestellt. 

Ortsveränderliche Arbeitsplätze - Sicherheit und Gesundheitsschutz richtig organisieren (PDF, 2,1 MB)

Modell

Ortsveränderliche Arbeitsplätze finden wir auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen aber auch innerhalb von Betrieben, nämlich überall dort, wo für einen abgegrenzten Zeitraum eine bestimmte Arbeit durchgeführt wird.

Die Baustelle ist aus Sicht der einzelnen dort tätigen Unternehmen ein ortsveränderlicher Arbeitsplatz. Eine weitere große Gruppe ist die der auswärtigen Arbeitsstellen, also zum Beispiel die Tätigkeit eines Installateurs bei der Wartung einer Heizung. Dem Begriff der ortsveränderlichen Arbeitsplätze sind aber auch all jene Arbeiten innerhalb einer Arbeitsstätte zuzurechnen, an denen eine zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Arbeit durchgeführt wird, wie zum Beispiel die Tätigkeit einer Instandhaltungsabteilung in einem Unternehmen.

Die Herausforderungen im Zusammenhang mit ortsveränderlichen Arbeitsplätzen lassen sich anhand der verfügbaren Kenntnisse über Ort und durchzuführende Tätigkeit beschreiben:

  • Ort und Tätigkeiten sind bekannt.
  • Ort ist bekannt, die Tätigkeiten aber nicht.
  • Ort ist nicht bekannt, die Tätigkeiten aber sehr wohl.
  • Ort und Tätigkeit sind nicht bekannt.

Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe mit Experten aus der Baubranche, der Industrie, dem Verkehrsbereich, Prüfstellen, Unfallversicherungsträger und der Arbeitsinspektion entwickelte ein Modell für die Organisation der Arbeiten auf ortsveränderlichen Arbeitsplätzen, das auf Baustellen, auswärtigen Arbeitsstellen und in Arbeitsstätten angewendet werden kann.

Das Modell definiert für einzelne Arbeitsschritte die dabei erforderlichen Maßnahmen für die Organisation der Arbeiten, Informationsquellen und Informationsverarbeitung, Verantwortlichkeiten und Kommunikationswege.

Der Informationsbeschaffung („was brauche ich von wem?") und der Informationsweitergabe („wer muss was wissen?") wird besonderes Augenmerk geschenkt.

In diesem Zusammenhang wird auch die Bedeutung der etablierten Dokumente „Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument" und „Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan" dargestellt und das Arbeiten mit diesen.

Wesentliche Merkmale des Prozesses „Durchführung" sind die Koordination durch die verantwortlichen Personen und die Selbstkontrolle der Arbeitsgruppe unmittelbar vor Arbeitsantritt anhand der Frage: „Wissen wir alles, was wir zur sicheren Durchführung der Arbeit benötigen?"

  • Sind die Gefahren und Belastungen, die bei den geplanten Arbeiten auftreten können, bekannt?
  • Wurden entsprechende Sicherheitsmaßnahmen festgelegt?
  • Sind alle beteiligten Personen über die Gefahren, Belastungen und Sicherheitsmaßnahmen informiert und unterwiesen?

Im Modell wird davon ausgegangen, dass für alle Arbeitsgruppen und Gewerke je eine Ansprechperson genannt ist und ein Koordinatorin/ein Koordinator eingesetzt wird.

Der Prozess gliedert sich grob in einen Planungsteil und in einen Durchführungsteil. Der Durchführungsteil weist auch einen in der betrieblichen Praxis vorkommenden Teilprozess auf, in dem Abweichungen und deren Auswirkungen auf Zeitplan und Kosten berücksichtigt werden. Bestimmte Entscheidungen werden klar der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zugeordnet (Anstieg von Kosten und/oder Zeitverlust).

Acht Ratschläge für Sicherheit und Gesundheitsschutz an ortsveränderlichen Arbeitsplätzen

  • Die Planung der Arbeitssicherheit muss in die technische und organisatorische (und auch kaufmännische) Planung des Vorhabens integriert werden.
  • Eine Ausschreibung (Pflichtenheft) muss die Maßnahmen für Arbeitssicherheit (auf Basis der integrierten Planung) beinhalten.
  • Die Koordination zwischen den einzelnen PlanerInnen und allfällig weiteren schon eingebundenen Beteiligten soll schon bei der Planung erfolgen.
  • Die einzelnen Gewerke müssen deren Evaluierungen auf Basis des Pflichtenhefts bzw. des SiGe-Plans (BauKG) anpassen und ergänzen.
  • Vor der eigentlichen Durchführung des Vorhabens ist für jedes Gewerk bzw. jede Betriebsabteilung eine Aufsichtsperson (und erforderlichenfalls eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter) zu benennen.
  • Die Koordination zwischen den einzelnen Gewerken bzw. Betriebsabteilungen bei der Arbeit muss sichergestellt sein.
  • Die Arbeitspartien müssen sich vor Beginn der Arbeiten über die bestehenden Gefahren und festgelegten Maßnahmen im Klaren sein.
  • Ein geeignetes Kontroll- und Kommunikationssystem ist zu etablieren, um rechtzeitig Abweichungen zu erkennen.

Letzte Änderung am: 03.07.2020