Arbeitsunfälle

Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Passiert ein Arbeitsunfall, so sind bestimmte gesetzliche Verpflichtungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vorgesehen, die insbesondere auch darauf abzielen, dass sofortige Unfallverhütungsmaßnahmen gesetzt und zukünftig solche Unfälle vermieden werden können.

Zu diesen Pflichten gehören die Meldung schwerer und tödlicher Arbeitsunfälle an das zuständige Arbeitsinspektorat bzw. an die Polizei, die Meldung an den Unfallversicherungsträger, weites das Führen von Aufzeichnungen, die Erstellung von Berichten und die Anpassung von Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung.

Die Pflichten im Detail finden Sie auf der Seite "Arbeitsunfälle - Gesetzliche Verpflichtungen". 

Geschichte und Entwicklung der Unfallzahlen

Im 19. Jahrhundert entstand im Gefolge der europaweiten Industrialisierung der Arbeiterstand. Die Arbeiterinnen und Arbeiter besaßen damals nicht mehr als ihre Arbeitskraft und waren im Falle eines Unfalles auf Almosen angewiesen, was dazu führte, dass auf Drängen der Arbeiterschaft 1887 in Österreich die gesetzliche Arbeiter-Unfallversicherung eingeführt wurde. Auch die Schaffung der Arbeitsinspektion 1883 geht auf die Erkenntnis zurück, dass Arbeitsunfälle als Quelle mitunter unermesslichen Leides von einer Gesellschaft nicht einfach hingenommen werden können.

Im Jahre 1900 wurde die Unfallverhütungskommission (heute: Arbeitnehmerschutzbeirat) gegründet, um die Regierung in Fragen der Gesundheit der arbeitenden Bevölkerung fachlich zu beraten und bei der Ausarbeitung von Unfallverhütungs-Vorschriften zu unterstützen. Seit diesem Zeitpunkt verbesserten sich die Unfallverhütungsvorschriften (Keimzellen des modernen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzrechts) immer weiter und führten damit zu einer starken Reduzierung der Arbeitsunfälle in Österreich. Diese Entwicklung setzte sich bis in die heutige Zeit fort: Mussten im Jahre 2004 noch 103.487 Arbeitsunfälle im engeren Sinn bei den Erwerbstätigen verzeichnet werden, sanken diese bis ins Jahr 2017 auf 88.275 Arbeitsunfälle, was einem Sinken um 15 % entspricht (Daten: AUVA).

Den starken Rückgang bei den Arbeitsunfällen zeigen auch sehr deutlich die Quoten (2004 bis 2017), bei denen die Arbeitsunfälle auf je 10.000 Beschäftigte ausgewiesen werden. Die Unfallquote (insgesamt) ist von 2004 bis 2017 um etwa 27 % gefallen, was bedeutet, dass pro 10.000 Beschäftigte sich um etwa 114 Arbeitsunfälle weniger ereigneten.

Jeder einzelne Arbeitsunfall kostet dem Betrieb, in dem er sich ereignet, durchschnittlich 2.300 Euro, (Berechnungen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt). Das ergibt hochgerechnet einen Betrag von etwa 255 Millionen Euro, den die österreichischen Betriebe jährlich zu tragen haben. Aber auch der Volkswirtschaft entsteht durch Arbeitsunfälle ein enormer jährlicher Schaden. Pro Arbeitsunfall fallen im Durchschnitt etwa 12.500 Euro an volkswirtschaftlichen Kosten an.

Letzte Änderung am: 11.05.2020