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Arbeitsschutz bei Bauarbeiten

Durch ständig wechselnde Arbeitsumgebungen und Gefahren, wie Witterungsbedingungen und geologische Risiken, besteht ein erhöhtes Risiko von Verletzungen und Berufskrankheiten. Nur nach sorgfältiger Beurteilung der Gefahren und Setzen von Maßnahmen dürfen Arbeiten durchgeführt werden.

Bergbau

Arbeitnehmerschutz in ober- und untertägigen Bergbauen und im Bohrlochbergbau

Koordination bei Bauarbeiten

Die Koordination von Bauarbeiten wird im BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz BGBl. I 37/1999) sowie im § 8 ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz BGBl. Nr 450/1994) geregelt.

Verkehr

In den Aufgabenbereich der Verkehrs-Arbeitsinspektion fällt der Eisenbahn-, Seilbahn-, Schiff- und Luftverkehr. Darüber hinaus fallen darunter auch der Verkehr der Kraftfahrbetriebe (Autobusbetriebe) von Eisenbahnunternehmen und Seilbahnunternehmen sowie Schlafwagen- und Speisewagengesellschaften.

Letzte Änderung am: 08.04.2020