Unsere Organisation

Die oberste Leitung der Arbeitsinspektorate

obliegt Frau Dr.in Anna Ritzberger-Moser, Leiterin der Sektion Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat.

Die Arbeitsinspektion ist ein Teil des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

14 regionale Arbeitsinspektorate und ein Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten unterstehen unmittelbar dem Zentral-Arbeitsinspektorat.

  • Die Arbeitsinspektion beschäftigt insgesamt an die 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Im Außendienst betreuen ca. 300 Kolleginnen und Kollegen etwa 250.000 Arbeitsstätten und kontrollieren die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz von über 3,5 Millionen arbeitenden Menschen.

Das weite Aufgabengebiet erfordert fundierte technische, arbeitsmedizinische und rechtliche Kenntnisse. Die meisten von uns verfügen über eine höhere technische Ausbildung.
In den ersten beiden Dienstjahren nehmen alle Beschäftigten an Schulungen in den Bereichen Recht, Technik, Arbeitsmedizin und Kommunikation teil und legen anschließend eine Abschlussprüfung ab. Ständige Weiterbildung und das Sammeln von Erfahrungen in den Betrieben sichern und erweitern diesen hohen fachlichen Standard.
Soziale und kommunikative Fähigkeiten ermöglichen uns ein zielgerichtetes und konstruktives Handeln in verschiedenen Spannungsfeldern.

Die Arbeitsinspektorate

  • In jedem österreichischen Bundesland ist mindestens ein Arbeitsinspektorat eingerichtet.
  • Für jedes Arbeitsinspektorat steht ein arbeitsinspektionsärztlicher Dienst zur Verfügung.

Standorte der Arbeitsinspektorate

Die Koordination der Tätigkeiten der Arbeitsinspektorate

Wird vom Zentral-Arbeitsinspektorat wahrgenommen, das aus folgenden Abteilungen besteht:

  • Bau- und Bergwesen, Administration,
  • Technischer Arbeitnehmerschutz,
  • Recht, Steuerung,
  • Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie,
  • Innovation für die Arbeitsinspektorate,
  • Internationaler technischer Arbeitnehmerschutz,
  • Stabstelle Haushaltsangelegenheiten

Das Zentral-Arbeitsinspektorat ist Teil der Sektion Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft. Zur Sektion gehören noch folgende Abteilugen:

  • Legistik Verwendungsschutz, Landarbeitsrecht,
  • Kollektives Arbeitsrecht,
  • Arbeitsvertragsrecht,
  • Internationale und EU-Sozialpolitik im Arbeitsrecht,
  • Verkehrs-Arbeitsinspektorat..

§§ 14, 15, 16, 17 des ArbIG

Letzte Änderung am: 26.02.2024