Die Arbeitsinspektion

Vor über 100 Jahren wurden in Österreich die ersten Arbeitsinspektoren eingesetzt. Schon damals wurde die Notwendigkeit erkannt, gesetzliche Regelungen zum Schutz der arbeitenden Menschen festzulegen und deren Einhaltung durch eine unabhängige Behörde zu überwachen.

Unser Auftrag

Die Arbeitsinspektion ist die größte gesetzlich beauftragte Organisation zur Bekämpfung von Defiziten im Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Österreich. Wir handeln nach einheitlichen Grundsätzen und unabhängig von Einzelinteressen. Durch eine bundesweit homogene Vollzugspraxis werden die Ansprüche nach gleichen Rechten und fairem Wettbewerb in der Arbeitswelt sichergestellt.

Die Arbeitsinspektion gewährleistet den Schutz von Leben und Gesundheit der arbeitenden Menschen durch die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags. Sie trägt so bei zur

  • Vermeidung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen
  • Weiterentwicklung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
  • gesellschaftlichen Akzeptanz des Arbeitsschutzes

Unsere Partner

Bei unseren Tätigkeiten, die von Betriebskontrollen bis zur Teilnahme an Informationsveranstaltungen reichen, arbeiten wir vor allem mit folgenden Personengruppen und Institutionen zusammen:

  • Beschäftigte, Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsräte,
  • Betriebe und Planungsunternehmen,
  • Präventivfachkräfte und Präventionszentren,
  • Kammern, Gewerkschaften und Berufsverbände,
  • Sozialversicherungsträger und Arbeitsmarktservice,
  • Forschungs-, Prüfungs- und Beratungsstellen,
  • Ausbildungseinrichtungen,
  • Land- und Forstwirtschaftsinspektion,
  • und andere Behörden wie z.B. Bezirksverwaltungsbehörden, Baubehörden, Montanbehörden, Sicherheitsbehörden.

Weitere Informationen über die Arbeitsinspektion in Österreich entnehmen Sie bitte der Broschüre:

Arbeitsinspektion - Organisation, Rechte und Pflichten (PDF, 0,2 MB)



Letzte Änderung am: 29.08.2023