Aufgaben der Arbeitsinspektion

Die Arbeitsinspektion überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der arbeitenden Menschen in den Betrieben.

  • Wir nehmen als Partei unsere Aufgaben im Genehmigungs- und Ausnahmeverfahren wahr.
  • Wir informieren und beraten rechtsverbindlich und unentgeltlich in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit.
  • Im Rahmen unseres Wirkungsbereiches vermitteln wir bei widerstreitenden Interessen in der Arbeitswelt.
  • Wir ermitteln bei Arbeitsunfällen und Beschwerden über Missstände.
  • Wir sind an nationalen und internationalen Projekten im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beteiligt.
  • In Vorträgen, Schulungen und Diskussionen wirken wir bei der Aus- und Weiterbildung von Verantwortlichen im Arbeitsschutz mit.
  • Wir sensibilisieren durch unser Wirken die Gesellschaft für die Fragen der Sicherheit und der Gesundheit bei der Arbeit.

Vorschriften zum Schutz von arbeitenden Menschen regeln z.B.

  • den Einsatz gefährlicher Maschinen und Werkzeuge,
  • den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen wie z.B. giftigen oder entzündlichen Chemikalien,
  • Belastungen durch Arbeitsvorgänge und andere Einwirkungen wie z.B. Lärm,
  • Einrichtungen zur Gefahrenverhütung,
  • die Unterweisung und Untersuchungen,
  • die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsräumen und sanitären Anlagen,
  • die Arbeitsbedingungen von Jugendlichen und Schwangeren,
  • Arbeitszeit und Arbeitsruhe.

§ 3 ArbIG

Letzte Änderung am: 18.08.2022