Elektronische Übermittlung

Die Meldeformulare der Arbeitsinspektion bieten verschiedene Möglichkeiten der Art der Übermittlung an die Arbeitsinspektion an. Zum einen ist die direkte elektronische Übermittlung an die Arbeitsinspektion möglich, zum anderen kann ein PDF zum Mail- oder Postversand erzeugt werden. Nähere Erläuterungen dazu finden Sie auf dieser Seite.

Anleitung:

Auf der ersten Seite jedes Formulars kann im Bereich „Übermittlungsart“ Folgendes ausgewählt werden:

  • Elektronisch (ID Austria erforderlich)
  • PDF erzeugen (für Mail- oder Postversand)

    Erklärung der zwei Übermittlungsarten von Meldeformularen, elektronisch und PDF erzeugen.
  1. Erläuterungen zu "PDF erzeugen" (für Mail- oder Postversand):

    Wird „PDF erzeugen“ ausgewählt so wird am Ende der Eingabe in das Web-Formular ein PDF-Dokument erzeugt, das wie bisher heruntergeladen und dann via E-Mail an das zuständige Arbeitsinspektorat übermittelt werden kann. Ebenso ist es möglich, das PDF-Dokument auszudrucken und dem zuständigen Arbeitsinspektorat zu übermitteln.

  2. Erläuterungen zu „Elektronisch“ (ID-Austria erforderlich): 
    1. Keine Unterschrift erforderlich:

      Wird „Elektronisch“ ausgewählt, so wird das Formular nachdem es ausgefüllt und die Eingaben auf der Kontrollseite überprüft wurden, durch Betätigen des Buttons „Meldung senden“ direkt dem zuständigen Arbeitsinspektorat übermittelt. Danach können Sie die Meldung für Ihre Dokumentation als PDF-Dokument herunterladen. Das PDF-Dokument enthält eine Eingangsbestätigung (Eingangsnummer, Datum und Uhrzeit). Die Übermittlung via E-Mail oder auf dem Postweg an die Arbeitsinspektion ist somit nicht mehr erforderlich.

      Sollte die Übermittlung an weitere Empfänger erforderlich sein, so ist das sowohl über die Auswahl "PDF erzeugen“ als auch bei „elektronischer“ Übermittlung, wie bisher zu erledigen.

    2. Eine Unterschrift erforderlich (ASchG-10-8o, MSchG-3-6)

      Für die Nutzung dieses Formulars ist eine Registrierung bei der ID-Austria erforderlich (nähere Informationen: www.oesterreich.gv.at/id-austria). Auf der Kontrollseite haben Sie wiederum die Möglichkeit Ihre Angaben zu überprüfen und gegebenenfalls zu berichtigen. Dort befindet sich auch der Button „Meldung elektronisch signieren“, der Sie zum nächsten Punkt „Meldung signieren“ weiterleitet (siehe nachfolgende Abb.). 

      Bild zeigt Handy-Signatur Plugin mit den beiden Möglichkeiten "Karte (lokal)" oder "Handy"

      Nach dem erfolgreichen Signiervorgang wird das Meldeformular automatisch direkt dem zuständigen Arbeitsinspektorat übermittelt. Das signierte PDF-Dokument kann nunmehr lokal abgespeichert werden. 

      Betrifft:
      - „ASchG-10-8o“, Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP),
      Meldung der Bestellung gemäß § 10 Abs. 8 ASchG (ohne Betriebsrat) 
      - „MSchG-3-6“, Mutterschutzmeldung gemäß § 3 Abs 6 MSchG
    3. Mehrere Unterschriften erforderlich (ASchG-10-8, ArbIG-23): 


      Meldeformulare auf denen zumindest zwei Unterschriften erforderlich sind, können in einem dreistufigen Verfahren elektronisch dem zuständigen Arbeitsinspektorat übermittelt werden.

      Schritt 1

      Anders als unter Pkt. b.) beschrieben wird das PDF-Dokument nachdem Signaturvorgang nicht direkt an das Arbeitsinspektorat übermittelt, sondern steht zum Download bereit.

      Schritt 2

      Nach dem Download sind die weiteren erforderlichen elektronischen Unterschriften (außerhalb des Formular-Servers) einzuholen.
      (z.B. über den Link: www.oesterreich.gv.at/id-austria/betrieb.html#elektronische-unterschrift)

      Schritt 3

      Danach kann das signierte Formular mit dieser Seite dem zuständigen Arbeitsinspektorat elektronisch übermittelt werden. 

      Betrifft:
      „ASchG-10-8“, Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP),
      Meldung der Bestellung gemäß § 10 Abs. 8 ASchG (mit Betriebsrat)
      und
      „ArbIG-23“, Verantwortliche Beauftragte gemäß § 9 VStG,
      Meldung gemäß § 23 Abs. 1 ArbIG

Letzte Änderung am: 30.07.2026