Prüftool

Im Prüftool können Sie nachsehen, ob für bestimmte Arbeitsmittel, Geräte und Anlagen Prüfungen vorgesehen sind.

Neben der Bezeichnung des Arbeitsmittels, Gerätes oder der  Anlage in der Verordnung können Sie auch in der Praxis gebräuchliche Begriffe in das Suchfeld eintragen. Wir haben alle uns bekannten Bezeichnungen zusammengetragen und in das Prüftool eingetragen.

Es könnte aber durchaus sein, dass Sie eine ihnen geläufige Bezeichnung eingeben, aber keine Prüfpflicht angezeigt wird, obwohl eine besteht. Sollten Sie also Zweifel am Ergebnis haben, können Sie auf der Seite Prüfpflichten nachsehen und natürlich auch Kontakt mit dem Arbeitsinspektorat aufnehmen.

(Sollte eine Prüfpflicht tatsächlich bestehen und Sie einen Begriff verwendet haben, der nicht in unserem Prüftool hinterlegt ist, lassen Sie uns das bitte wissen, damit wir unser Prüftool ergänzen können.)

Beachten Sie bitte auch, dass im Genehmigungsbescheid ihrer Betriebsanlage weitere Prüfpflichten als Bescheidauflagen enthalten sein können.

Zu prüfen Prüfung Rechtsgrundlage Prüfer Intervall Anmerkung Bezeichnung Synonym
Arbeitskörbe für Krane, Hubstapler und mechanische Leitern, wenn die Verwendung vom Hersteller oder Inverkehrbringer des Kranes, Hubstaplers oder der mechanischen Leiter nicht vorgesehen ist Abnahme § 7 Abs. 1 Z 8 AM-VO ZT, Prüfstellen (§ 7 Abs. 3 AM-VO), Ingenieurbüros usw -- (Anmerkung: Nur wenn nicht vom Hersteller oder Inverkehrbringer des Hubstaplers, Krans oder der und mechanischen Leiter vorgesehen) Arbeitskorb, Korb, Personenaufnahmemittel, PAM, Hebekorb, Staplerkorb, Krankorb
Arbeitsmittel zum Heben von ArbeitnehmerInnen Prüfung nach Aufstellung § 10 Abs. 1 Z 3 AM-VO Fachkundige Anmerkung: Mit Personenbeförderung; Anmerkung: Prüfungen von Aufzügen und Rolltreppen fallen unter die HBV 2009 oder unter landesrechtliche Bestimmungen, Prüfung durch Inspektionsstellen: Aufzugsprüfer oder Inspektionsanstalten Fassadenbefahrgerät, Fassadenkletterer, McUP, Fassadensteiger, Mastkletterbühne, Fassadengerät, Bauaufzug mit Personenbeförderung, Einrichtungen zur Beförderung von ArbeitnehmerInnen im Schornsteinbau (Kaminbau, Rauchfangbau), Zahnstangenaufzug mit Personenbeförderung, Zahnstangenaufzug mit Personentransport, Transportbühne, Aufzug, ALIMAK, Baulift, Hängebühne, Anhängerarbeitsbühne, Gelenkteleskoparbeitsbühne, Gelenkarbeitsbühne, Hubarbeitsbühne, Teleskoparbeitsbühne, Scherenarbeitsbühne, Scherenbühne, Arbeitsbühne, Systemlift, Steiger, Hubplattform
Arbeitsmittel zum Heben von ArbeitnehmerInnen oder von Lasten und ArbeitnehmerInnen wiederkehrende Prüfung § 8 Abs. 1 Z 15 AM-VO Fachkundige 1 J Anmerkung: Prüfungen von Aufzügen und Rolltreppen fallen unter die HBV 2009 oder unter landesrechtliche Bestimmungen, Prüfung durch Inspektionsstellen: Aufzugsprüfer oder Inspektionsanstalten Fahrsitz, Arbeitssitz fahrbar, Dachdeckerfahrstuhl, Dachdeckeraufzug, Fassadenkletterer, McUP, Fassadensteiger, Mastkletterbühne, Fassadengerät, Zahnstangenaufzug mit Personenbeförderung, Zahnstangenaufzug mit Personentransport, Transportbühne, Aufzug, ALIMAK, Baulift, Gelenksteiger, Hängebühne, Mastkletterbühne, Hubsteiger, Giraffe, Steiger, Arbeitsbühne, Anhängerarbeitsbühne, Gelenkteleskoparbeitsbühne, Gelenkarbeitsbühne, Hubarbeitsbühne, Teleskoparbeitsbühne, Scherenarbeitsbühne, Scherenbühne, Arbeitsbühne, Systemlift, Steiger, Hubplattform, Einrichtungen zur Beförderung von ArbeitnehmerInnen im Schornsteinbau (Kaminbau, Rauchfangbau)
Arbeitsmittel, die vor der Verwendung am Einsatzort aus Einzelteilen zusammengebaut oder an Teilen der Umgebung, wie Gebäuden, montiert werden müssen, zum Heben von ArbeitnehmerInnen oder von Lasten und ArbeitnehmerInnen Abnahme § 7 Abs. 1 Z 9 AM-VO ZT, Prüfstellen (§ 7 Abs. 3 AM-VO), Ingenieurbüros usw (Anmerkung: Nur wenn sie vor der Verwendung am Einsatzort aus Einzelteilen zusammengebaut oder an Teilen der Umgebung, wie Gebäuden, montiert werden) (Anmerkung: Prüfungen von Aufzügen und Rolltreppen fallen unter die HBV 2009 oder unter landesrechtliche Bestimmungen, Prüfung durch Inspektionsstellen: Aufzugsprüfer oder Inspektionsanstalten) Fassadenbefahrgerät, Fassadenkletterer, McUP, Fassadensteiger, Mastkletterbühne, Fassadengerät, Bauaufzüge mit Personenbeförderung, Einrichtungen zur Beförderung von ArbeitnehmerInnen im Schornsteinbau (Kaminbau, Rauchfangbau), Zahnstangenaufzug mit Personenbeförderung, Zahnstangenaufzug mit Personentransport, Transportbühne, Aufzug, ALIMAK, Baulift, Hängebühne, Anhängerarbeitsbühne, Gelenkteleskoparbeitsbühne, Gelenkarbeitsbühne, Hubarbeitsbühne, Teleskoparbeitsbühne, Scherenarbeitsbühne, Scherenbühne, Arbeitsbühne, Systemlift, Steiger, Hubplattform
Bagger und Radlader zum Heben von Einzellasten, die vom Hersteller oder Inverkehrbringer für diese Verwendung nicht vorgesehen sind Abnahme § 7 Abs. 1 Z 14 AM-VO ZT, Prüfstellen (§ 7 Abs. 3 AM-VO), Ingenieurbüros usw (Anmerkung: Nur wenn für den Einsatz als Hebezeug vom Hersteller oder Inverkehrbringer nicht vorgesehen, siehe Angab ein Betriebsanleitung) Bagger zum Heben von Einzellasten, Radlader zum Heben von Einzellasten
Feuerungsanlagen für flüssige oder gasförmige Brennstoffe mit mehr als 30 kW Nennwärmeleistung wiederkehrende Prüfung § 8 Abs. 1 Z 21 AM-VO Fachkundige 1 J Anmerkung: Über 30 kW Nennwärmeleistung, nur für flüssige oder gasförmige Brennstoffe Brenner, Zentralheizung, Heizanlagen, Heizung, Heizkessel, Ofen, Brenngerät, Wärmegerät, Raumheizung, Ölheizung, Gasheizung, Gasbrennwertgerät, Gasbrenner, Feuerungsgerät, Gasofen, Feuerungsanlage, Gaskessel, Gasheizkessel, Gasbrenner, Feuerungsgerät, Ölkessel, Ölfeuerung, Heizung
Förderanlagen für Untertagebauarbeiten Abnahme § 7 Abs. 1 Z 16 AM-VO ZT, Prüfstellen (§ 7 Abs. 3 AM-VO), Ingenieurbüros usw (Anmerkung: Nur für Untertagebauarbeiten) Schachtbefahrungsanlage, Schrägaufzug, Förderband, Stetigförderer, Bandanlage, Schutter, Schutteranlage, ALIMAK
Förderanlagen für Untertagebauarbeiten Prüfung nach Aufstellung § 10 Abs. 1 Z 8 AM-VO ZT, Prüfstellen (§ 7 Abs. 3 AM-VO), Ingenieurbüros usw 1 J Anmerkung: Nur für Untertagebauarbeiten Förderanlage, Schachtbefahrungsanlagen, Schrägaufzüge, Förderbänder, Stetigförderer, Bandanlage, Schuttern, Schutteranlage, ALIMAK
Förderanlagen für Untertagebauarbeiten wiederkehrende Prüfung § 8 Abs. 1 Z 25 AM-VO ZT, Prüfstellen (§ 7 Abs. 3 AM-VO), Ingenieurbüros usw 1 J Anmerkung: nur für Untertagebauarbeiten Schachtbefahrungsanlage, Schrägaufzug, Förderband, Stetigförderer, Bandanlage, Schutter, Schutteranlage, ALIMAK
Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmittel für Lasten oder Arbeitskörbe wiederkehrende Prüfung § 8 Abs. 1 Z 13 AM-VO Fachkundige 1 J Anmerkung: nicht prüfpflichtig sind Big-Bags,Colli, Gitterboxen, Glascontainer, Materialcontainer, Netze, Stapekisten Seil, Kette, Bandschlinge, Anschlagkette, Hebeband, Rundschlinge, Hebegurtschlinge, Schlupf, Gehänge, Stropp, Hebeschlinge, Gurt, Karabiner, Palettengabel, Krantransportkorb, Krantransportbox, Umsetzbügel, Hebeklemme, Hebegreifer, Lasthaken, Greifer, Hebemagnet, Vakuumheber
mechanische Vortriebsgeräte für Untertagbauarbeiten Prüfung nach Aufstellung § 8 Abs. 1 Z 26 AM-VO ZT, Prüfungen (§ 7 Abs. 3 AM-VO), Fachkundige vom Hersteller eingeschult 1 J Anmerkung: im Untertagebau Vortriebsgerät, Fräse, Aufbruchgerät, Teilschnittfräse, TBM, TB, Teilschnittgeräte, Fräser, Fräsmaschine, Tunnelbohrmaschine, Bohrwagen
mechanische Vortriebsgeräte für Untertagbauarbeiten Prüfung nach Aufstellung § 10 Abs. 1 Z 9 AM-VO Fachkundige Anmerkung: im Untertagebau Vortriebsgerät, Fräse, Aufbruchgerät, Teilschnittfräse, TBM, TB, Teilschnittgeräte, Fräser, Fräsmaschine, Tunnelbohrmaschine, Bohrwagen, TBM
selbstfahrende Arbeitsmittel, ausgenommen Fahrzeuge, für die eine Prüfpflicht nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), BGBl. Nr. 267, besteht wiederkehrende Prüfung § 8 Abs. 1 Z 14 AM-VO Fachkundige 1 J Anmerkung: Kraftantrieb der Fahrbewegung und zumindest eine Arbeitsfunktion Bagger, Lader, Tieflöffel, Löffelbagger, Hydrobagger, Kettenbagger, Hydraulikbagger, Dumper, Muldenkipper, Knicklenker, Stapler, Elektrostapler, Dieselstapler, Gelenkstapler, Teleskopstapler, Seitenstapler, Frontgabelstapler, Gabelstapler, Flurförderfahrzeug, Flurförderzeug, Transportkarren, Bagger, Radlader, Hubstapler, Dumper, Muldenkipper, Planierraupe, Teleskoplader, Seilbagger, Mobilbagger, Kleinbagger, Raupenbagger, Erdhobel, Straßenhobel, Grader, Gradall, Straßenwalze, Teleskopstapler, Kettenbagger, Traktor, Rasentraktor, Reinigungsmaschine, Straßenmarkiermaschine, selbstfahrende Ameise, deichselgeführte selbstfahrende Arbeitsmittel, deichselgeführt, elektrischer Treppensteiger, Motorjapaner
sonstige Geräte und Anlagen für Untertagebauarbeiten, auf denen ArbeitnehmerInnen transportiert oder von denen Arbeiten aus durchgeführt werden wiederkehrende Prüfung § 8 Abs. 1 Z 27 AM-VO Fachkundige vom Hersteller eingeschult 1 J Anmerkung: nur wenn auf ihnen ArbeitnehmerInnen transportiert werden oder von ihnen Arbeiten aus durchgeführt werden Bergbauzubehör
sonstige Geräte und Anlagen für Untertagebauarbeiten, auf denen ArbeitnehmerInnen transportiert oder von denen Arbeiten aus durchgeführt werden. Prüfung nach Aufstellung § 10 Abs. 1 Z 10 AM-VO Fachkundige (Anmerkung: Nur wenn auf ihne ArbeitnehmerInnen transportiert werden oder von denen Arbeiten aus durchgeführt werden) Bergbauzubehör