Amtssignatur – Bildmarke

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG).

Die Arbeitsinspektion verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

gesicherte Bildmarke der Arbeitsinspektion

Bildmarke (gesichert)

Letzte Änderung am: 19.01.2020