Gender und Diversity

Ein gender- und diversitygerechter Arbeitsschutz verbessert den Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für alle, wirkt Arbeitsschutzdefiziten entgegen und unterstützt die Chancengleichheit bei sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen.

Frauen und Männer, besonders auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Diversity-Hintergrund sind nach wie vor in bestimmten Branchen häufiger beschäftigt (Arbeitsmarktsegregation) und damit auch häufiger bestimmten branchentypischen Sicherheits- und Gesundheitsschutzrisken am Arbeitsplatz ausgesetzt. Gefahren und Belastungen werden dabei unterschätzt oder sogar übersehen. Oft sind auch am Arbeitsplatz traditionelle Rollenzuschreibungen wirksam, die eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für alle Frauen und für alle Männer erschweren und Handlungsmöglichkeiten einschränken. Ein neutraler Arbeitsschutzansatz, der einen weißen, inländischen männlichen Durchschnittsarbeitnehmer zum Maßstab für Arbeitsschutzmaßnahmen nimmt, wird weder Frauen noch Männern, die nicht diesem Bild entsprechen, gerecht:

  • Risken und Belastungen am Arbeitsplatz werden dabei übersehen oder gar nicht erst erkannt.
  • Schutzmaßnahmen sind häufig nicht für alle Frauen und für alle Männer gleichermaßen wirksam.

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen oder z.B. kopftuchtragenden Frauen kommt hinzu, dass Schutzvorschriften oft fälschlicherweise als Beschäftigungshindernis betrachtet werden auch wenn – nach entsprechender Evaluierung - tatsächlich keine Gefährdung besteht und die Tätigkeit sicher und uneingeschränkt durchgeführt werden kann.

Geschlecht und Rollenzuschreibungen (Gender) können Benachteiligungen aufgrund unterschiedlicher Diversitäten zusätzlich verstärken: Gender bezeichnet das soziale Geschlecht – Vorstellungen und Erwartungshaltungen an Frauen und Männer (soziale Rollen, die veränderbar sind und dem gesellschaftlichen Wandel unterliegen), im Unterschied zum biologischen Geschlecht. Auch am Arbeitsplatz sind oft traditionelle Rollenbilder und Eigenschaftszuschreibungen wirksam, die eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Frauen und für Männer erschweren.

Die Einbeziehung von Gender und Diversity kann helfen, Arbeitsbedingungen besser einzuschätzen und Arbeitsschutzdefiziten entgegenzuwirken um den ArbeitnehmerInnenschutz für alle wirksamer zu gestalten und gerechte Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Diversity in der Arbeitswelt meint die soziale Vielfalt der Menschen am Arbeitsplatz - bunte Belegschaften: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer z.B. mit unterschiedlicher ethnischer Herkunft, ältere und jüngere Beschäftigte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen sind an den Arbeitsplätzen gemeinsam tätig, mit Gemeinsamkeiten, individuellen Verschiedenheit und vielseitigen Kompetenzen wie Sprachkenntnissen und kulturellem Wissen. Wertschätzung und Chancengleichheit für alle Beschäftigten ist das Ziel. Diskriminierung von Minderheiten am Arbeitsplatz und Benachteiligungen bei den Arbeitsbedingungen sollen vermieden werden. Dennoch sind auch am Arbeitsplatz oft Vorurteile und Klischeebilder über Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer z.B. mit Migrationshintergrund wirksam. Wie bei Genderfragen kann dies eine Verbesserung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes erschweren.

Gender- und Diversity gerechter Arbeitsschutz - bedeutet z.B.:

  • Unterweisung in verständlicher Sprache (auch nicht-Deutsch oder Gebärdensprache)
  • Einbeziehung von Gender- und Diversity in Arbeitsorganisation und Gefahrenevaluierung (z.B. häufigere Risken aufgrund des Beschäftigungsbereiches oder der Arbeitszeitlage, Belastungen für jüngere/ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, verschiedene Sprachen, arbeitsbedingte psychische Belastungen - etwa geringere Anerkennung und Wertschätzung, Beschäftigung mit eintönigen Arbeiten, die nicht der Qualifikation entsprechen, Einspringen ohne Schulung/Unterweisung, Risiko von Diskriminierung, Mobbing, Belästigung)
  • Adaptierung von Arbeitsplätzen und Arbeitsvorgängen bei Einschränkungen oder Behinderungen am Arbeitsplatz statt Beschäftigungsverbote.
  • geschlechter- und diversitygerechte Bestellung von Personen in Arbeitsschutzfunktionen im Betrieb – z.B. weibliche Ersthelferinnen und Ersthelfer mit migrantischem Hintergrund, verschiedenen Sprachkenntnissen
  • Präventivdienstbetreuung, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung unter Einbeziehung von Gender- und Diversityaspekten
  • Beteiligung in der Arbeitsschutzorganisation und in allen Fragen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes von Frauen und Männern aller Beschäftigtengruppen/Diversitäten.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und alle Personen mit Arbeitsschutzaufgaben (z.B. Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner, Sicherheitsvertrauenspersonen) berücksichtigen bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes in den Arbeitsstätten, auswärtigen Arbeitsstellen und Baustellen Gender- und Diversityfragen.

Durch gender- und diversitygerechten Arbeitsschutz in den Betrieben kann ein für alle Beschäftigten wirksamerer Sicherheits- und Gesundheitsschutz gewährleistet werden – vor allem durch eine gender- und diversitygerechte Gefährdungsbeurteilung, die Belastungen und Risken für alle Beschäftigten miteinbezieht. Gleichzeitig wird der betriebliche Arbeitsschutzstandard für alle Beschäftigten wirksamer, wenn Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge gerecht für alle am Arbeitsplatz tätigen Menschen gestaltet werden.

Um Gender und Diversity in der Arbeitsschutzorganisation und in die ASchG-Evaluierung einzubeziehen sind Gegenfragen oft hilfreich:

  • Bestehen Gefahren und Belastungen überwiegend für Frauen oder für Männer, für bestimmte Beschäftigtengruppen?
  • Sind alle Risken erfasst, werden manche Risken unterschätzt?
  • Sind Frauen und Männer, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund, unterschiedlichen Sprachen und Kulturen, ältere/jüngere Beschäftigte, Beschäftigte mit Einschränkungen, Behinderungen repräsentativ beteiligt?
  • Werden Gefahrenverhütungs- und Präventionsmaßnahmen in allen Bereichen und an allen Arbeitsplätzen gleichermaßen systematisch geplant und umgesetzt?

Die Handlungsfelder und Beschäftigungsmöglichkeiten besonders für Frauen, aber auch für Männer können durch Einbeziehung der Gender- und Diversityperspektive erweitert werden. Das gilt auch im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und für die Gewährleistung menschengerechter sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Umfangreiche Informationen zu diesem Thema stellt die Arbeiterkammer zur Verfügung.

Letzte Änderung am: 06.03.2023