Schwerpunkt: Photovoltaik-Anlagen auf Dächern

Der Bau von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern erfährt seit einigen Jahren einen regelrechten Boom. Auch wenn der Ausbau wesentlich für den Erfolg der ökologischen Transformation ist, darf Arbeitssicherheit dabei nicht ausgeklammert werden. Es folgt ein Überblick über wesentliche Arbeitsschutzbestimmungen für die Errichtung und Instandhaltung von Photovoltaikanlagen.


Arbeitsvorbereitung

Bereits bevor mit den Arbeiten zur Anbringung einer PV-Anlage begonnen wird, müssen sicherheitstechnische Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten veranlasst werden. Dabei gilt es insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen: sicherer Zugang aufs Dach, Vermeidung der Absturzgefahr über die Dachränder, Vermeidung des Durchbrechens durch nicht tragfähige Dächer sowie sicherer Transport von Arbeitsmitteln und Materialien aufs Dach.

 

Absturzsicherung

Für die Eigentümer:in der Dachfläche ist es vorteilhaft, wenn die für die Errichtung der PV-Anlage erforderlichen Absturzsicherungen so ausgeführt werden, dass auch spätere Arbeiten an der PV-Anlage (Nutzung, Wartung und Instandhaltung) im Schutz dieser Einrichtungen ausgeführt werden können. Bei der Auswahl der Einrichtungen sind kollektiv wirksame Absturzsicherungen wie Geländer oder Abgrenzungen vorzuziehen. Als Grundlage für die Planung der am Dach verbleibenden Absturzsicherungen bietet das Merkblatt „Zugänge zu und Arbeiten auf Dächern - Wesentliche Arbeitsschutzbestimmungen PV-Anlagen auf Dächernentsprechende Lösungen an.

Für das Anbringen und Entfernen von Schutzeinrichtungen ist die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) bevorzugt als Rückhaltesystem vor einem Auffangsystem anzuwenden.

Wenn am Gebäude oder am Dach keine Absturzsicherungen vorhanden sind, müssen für die Dauer der Arbeiten geeignete temporäre Schutzmaßnahmen gegen Absturz getroffen werden. Dazu zählen vor allem die Errichtung von temporären Anschlagpunkten für die PSAgA.

Bei der Neuerrichtung einer PV-Anlage hat auch der Bauherr bei der Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften in der Vorbereitung des Bauprojektes gemäß § 4 Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) bestimmte Aufgaben.


Was bei bestehenden Dächern noch zu beachten ist

Wichtig ist die ausreichende Bemessung der Tragsysteme für gewichtsgestützte Anschlagsysteme bzw. die ausreichende Bemessung von Falzdeckungen für temporär aufklemmbare Systeme. Bei beschädigten Solartechnikteilen kann es zu gefährlichen elektrischen Spannungen kommen. Reparaturarbeiten sollen daher nur von Elektrofachkräften ausgeführt werden.

 

Zusätzliche Dachbegrünung?

Bei einer Kombination von Photovoltaik-Anlagen mit einer Dachbegrünung muss das Dach öfter begangen werden. Die erforderliche regelmäßige Reinigung, Schneeräumung sowie eventuell auch Grünschnitt sind bei der erforderlichen Ausstattungsklasse der Dächer jedenfalls bereits in der Planung zu berücksichtigen. Auch vorhersehbare Störungen bzw. die Reparatur von Schadensfällen, verursacht von Hagel, Schnee etc., müssen in der Planung der Sicherheitsausstattung mit der jeweiligen Elektrofachkraft abgeklärt werden.


 



 


Letzte Änderung am: 25.10.2023