Prüftool
Im Prüftool können Sie nachsehen, ob für bestimmte Arbeitsmittel, Geräte und Anlagen Prüfungen vorgesehen sind.
Neben der Bezeichnung des Arbeitsmittels, Gerätes oder der Anlage in der Verordnung können Sie auch in der Praxis gebräuchliche Begriffe in das Suchfeld eintragen. Wir haben alle uns bekannten Bezeichnungen zusammengetragen und in das Prüftool eingetragen.
Es könnte aber durchaus sein, dass Sie eine ihnen geläufige Bezeichnung eingeben, aber keine Prüfpflicht angezeigt wird, obwohl eine besteht. Sollten Sie also Zweifel am Ergebnis haben, können Sie auf der Seite Prüfpflichten nachsehen und natürlich auch Kontakt mit dem Arbeitsinspektorat aufnehmen.
(Sollte eine Prüfpflicht tatsächlich bestehen und Sie einen Begriff verwendet haben, der nicht in unserem Prüftool hinterlegt ist, lassen Sie uns das bitte wissen, damit wir unser Prüftool ergänzen können.)
Beachten Sie bitte auch, dass im Genehmigungsbescheid ihrer Betriebsanlage weitere Prüfpflichten als Bescheidauflagen enthalten sein können.
Zu prüfen | Prüfung | Rechtsgrundlage | Prüfer | Intervall | Anmerkung | Bezeichnung Synonym |
Arbeitskörbe für Krane, Hubstapler und mechanische Leitern, wenn die Verwendung vom Hersteller oder Inverkehrbringer des Kranes, Hubstaplers oder der mechanischen Leiter nicht vorgesehen ist | Abnahme | § 7 Abs. 1 Z 8 AM-VO | ZT, Prüfstellen (§ 7 Abs. 3 AM-VO), Ingenieurbüros usw | -- | (Anmerkung: Nur wenn nicht vom Hersteller oder Inverkehrbringer des Hubstaplers, Krans oder der und mechanischen Leiter vorgesehen) | Arbeitskorb, Korb, Personenaufnahmemittel, PAM, Hebekorb, Staplerkorb, Krankorb |
Arbeitsmittel, die vor der Verwendung am Einsatzort aus Einzelteilen zusammengebaut oder an Teilen der Umgebung, wie Gebäuden, montiert werden müssen, zum Heben von ArbeitnehmerInnen oder von Lasten und ArbeitnehmerInnen | Abnahme | § 7 Abs. 1 Z 9 AM-VO | ZT, Prüfstellen (§ 7 Abs. 3 AM-VO), Ingenieurbüros usw | (Anmerkung: Nur wenn sie vor der Verwendung am Einsatzort aus Einzelteilen zusammengebaut oder an Teilen der Umgebung, wie Gebäuden, montiert werden) (Anmerkung: Prüfungen von Aufzügen und Rolltreppen fallen unter die HBV 2009 oder unter landesrechtliche Bestimmungen, Prüfung durch Inspektionsstellen: Aufzugsprüfer oder Inspektionsanstalten) | Fassadenbefahrgerät, Fassadenkletterer, McUP, Fassadensteiger, Mastkletterbühne, Fassadengerät, Bauaufzüge mit Personenbeförderung, Einrichtungen zur Beförderung von ArbeitnehmerInnen im Schornsteinbau (Kaminbau, Rauchfangbau), Zahnstangenaufzug mit Personenbeförderung, Zahnstangenaufzug mit Personentransport, Transportbühne, Aufzug, ALIMAK, Baulift, Hängebühne, Anhängerarbeitsbühne, Gelenkteleskoparbeitsbühne, Gelenkarbeitsbühne, Hubarbeitsbühne, Teleskoparbeitsbühne, Scherenarbeitsbühne, Scherenbühne, Arbeitsbühne, Systemlift, Steiger, Hubplattform | |
Lagerbehälter, Rohrleitungen und Armaturen bei der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten | wiederkehrende Prüfung | § 26 Abs. 1, § 28 Abs (1) Z1 VbF 2023 | akkreditierte Stelle, ZT, befugte Gewerbetreibende, Fachkundig | 6 J | Lagereinrichtung, Feuerraum, Feuerkeller, VbF-Raum, VbF-Lager, Tankraum, Lacklager, Öllager, Lagertank, Stehtank, Tank, Rohrleitung, Armatur, oberirdisch, unterirdisch, Lager, VbF | |
Lagerbehälter, Rohrleitungen und Armaturen bei der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten | Abnahme | § 25 Abs. 1 Z 1 | akkreditierte Stelle, ZT, befugte Gewerbetreibende | Lagereinrichtung, Feuerraum, Feuerkeller, VbF-Raum, VbF-Lager, Tankraum, Lacklager, Öllager, Lagertank, Stehtank, Tank | Lagereinrichtung, Feuerraum, Feuerkeller, VbF-Raum, VbF-Lager, Tankraum, Lacklager, Öllager, Lagertank, Stehtank, Tank, Rohrleitung, Armatur, oberirdisch, unterirdisch, Lager, VbF | |
sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, die vor der Verwendung eingebaut oder montiert werden müssen | Abnahme | § 7 Abs. 1 Z 2 AM-VO | ZT, Prüfstellen (§ 7 Abs. 3 AM-VO), Ingenieurbüros usw | (Anmerkung: Kraftbetriebene, nur wenn sie vor der Verwendung eingebaut oder montiert werden müssen) | Bauaufzug ohne Personenbeförderung |