Prüftool

Im Prüftool können Sie nachsehen, ob für bestimmte Arbeitsmittel, Geräte und Anlagen Prüfungen vorgesehen sind.

Das Arbeitschutzrecht sieht vor, dass z.B. elektrische Anlagen, Arbeitsmittel, Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung sowie Einrichtungen zur Brandmeldung oder -bekämpfung und zur Rettung aus Gefahr in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden müssen. Bei der Prüfung festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beheben. In den einzelnen Verordnungen zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind die entsprechenden Prüfintervalle, die zu prüfenden Einrichtungen und der Prüferkreis angeführt.

Neben der Bezeichnung des Arbeitsmittels, Gerätes oder der  Anlage in der Verordnung können Sie auch in der Praxis gebräuchliche Begriffe in das Suchfeld eintragen. Wir haben alle uns bekannten Bezeichnungen zusammengetragen und in das Prüftool eingetragen. 

Es könnte aber durchaus sein, dass Sie eine ihnen geläufige Bezeichnung eingeben, aber keine Prüfpflicht angezeigt wird, obwohl eine besteht. Sollten Sie also Zweifel am Ergebnis haben, können Sie auf der Seite Prüfpflichten nachsehen und natürlich auch Kontakt mit dem Arbeitsinspektorat aufnehmen.

(Sollte eine Prüfpflicht tatsächlich bestehen und Sie einen Begriff verwendet haben, der nicht in unserem Prüftool hinterlegt ist, lassen Sie uns das bitte wissen, damit wir unser Prüftool ergänzen können.)

Beachten Sie bitte auch, dass im Genehmigungsbescheid ihrer Betriebsanlage weitere Prüfpflichten als Bescheidauflagen enthalten sein können.

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