Policy der elektronischen Kommunikation mit der Arbeitsinspektion

Die Arbeitsinspektion hat ihre Internet-Kommunikationspolitik im Einklang mit der Konvention zur Internet-Policy für E-Government festgelegt.

E-Mail Policy der Arbeitsinspektion

Um den einwandfreien Mailverkehr mit der Arbeitsinspektion zu gewährleisten, wurden im Einklang mit der E-Mail Policy der öffentlichen Verwaltung entsprechende Maßnahmen getroffen, über die hier informiert wird.

Die Arbeitsinspektion betreibt einen Viren- und Spamfilter. Mails die in diesem Sinne als unerwünscht eingestuft werden, erreichen den Empfänger nicht und es wird diesfalls aus Sicherheitsgründen keine Benachrichtigung ausgesendet.

Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihre Mail ihr Ziel erreicht hat, fordern Sie bitte eine Lesebestätigung an.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Themen.

Gültige E-Mail Anhänge

unterstützte und abzuweisende Anhangstypen

  • Die von allen Arbeitsplätzen der Arbeitsinspektion bearbeitbaren Formate entnehmen Sie bitte der Liste zulässiger Formate (PDF, 0,1 MB) . Andere Formate können bilateral vereinbart werden.
  • Gesperrt werden aus Sicherheitsgründen alle Dateianlagen die potentiell gefährliche Programme (Viren etc.) enthalten können. Dies sind insbesondere alle exekutierbaren (ausführbaren files (z.B.: .exe, .cmd, .bat, .eml, .hta, .mde, .scr, .vbs, .wsc, .wsv, ... etc.)).
  • Gesperrt werden weiters der Unterhaltung dienende Video- und Audiodateien (mp3, mpg, mpeg, avi etc.).
    Diese Anhänge werden aus dem Mailverkehr entfernt und Absender und Empfänger erhalten eine Benachrichtigung.

Größenbeschränkung

40 MB für die gesamte Mail

  • Für externe Mails wird die Gesamtgröße aus Performancegründen im Einklang mit anderen Bundesdienststellen auf 40 MB limitiert.
  • Größere Sendungen werden in der Regel mit einer entsprechenden Benachrichtigung an Absender und Empfänger abgelehnt.
  • In Extremfällen erfolgt zur Bekämpfung von DoS-Attacken eine kommentarlose Abweisung durch den Server.

Abfragefrequenz

Die Organisationspostfächer der Arbeitsinspektion werden werktags täglich mindestens einmal abgefragt. Die Adressen hierzu sind als Links in unserer Liste der Arbeitsinspektorate gespeichert.

Adressformat für Organisationseinheiten

Das Schema lautet: post.aiORG@arbeitsinspektion.gv.at, wobei "ORG" durch die Nummer des Aufsichtsbezirkes und für das Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten durch die Zeichenkette "bau" zu ersetzen ist.

E-Mail Anbringen gemäß §13 AVG

rechtswirksames Anbringen per E-Mail

  • Anbringen an die Arbeitsinspektion per E-mail können bis zu einer Gesamtgröße von 10 MB und virenfrei bei den allgemeinen Einlaufadressen der Arbeitsinspektorate rechtswirksam eingebracht werden.
  • Anfragen richten Sie bitte an das Servicecenter unter postmaster@arbeitsinspektion.gv.at
  • Anhänge von exekutierbaren Dateien (z.B: .exe, .cmd, .bat, .hta, .scr, .vbs, .wsc, .wsv) und virenverseuchte sowie spam-verdächtige E-Mails werden nicht angenommen.
  • Angeforderte Zustell- und Lesebestätigungen werden, soweit möglich, abgegeben.

Weitere Informationen zu technischen und organisatorischen Aspekten des Verhaltens der öffentlichen Verwaltung bei der elektronischen Datenübermittlung mittels E-Mail können der E-Mail Policy der öffentlichen Verwaltung entnommen werden.

Letzte Änderung am: 25.03.2020