Absturzstellen in Arbeitsstätten Zur Vermeidung von Unfällen müssen gefährliche Absturzstellen, Bodenöffnungen und Laderampen in Arbeitsstätten durch geeignete bauliche und organisatorische Maßnahmen und durch Absicherungen verlässlich gesichert sein.

Maßnahmen

Um etwaige Absturzstellen zu sichern, müssen folgende Maßnahmen gesetzt werden:

  • Öffnungen oder Vertiefungen in Fußböden:
    tragsicher und nicht verschiebbar abdecken oder durch geeignete Vorrichtungen sichern
    • wenn nicht möglich - Leisten oder Abweiser anbringen
    • wenn nicht möglich - Gefahrenbereich kennzeichnen
  • Erhöhte Standplätze, Verkehrswege oder Maueröffnungen:
    • höher als 1 m - mindestens 1 m hohe Geländer oder Brüstungen
    • höher als 2 m - zusätzlich Fußleisten
  • Schutzdächer oder Schutznetze wenn Gegenstände auf Arbeitsplätze oder Verkehrswege fallen können
  • Laderampen:
    • Abmessungen entsprechend der transportierten Lasten
    • mindestens ein Abgang
    • bei mehr als 20 m Länge - wenn möglich in jedem Endbereich ein Abgang.