Ergonomie Die Ergonomie stellt die Anpassung der Arbeit an den Menschen in den Vordergrund, wobei verschiedene Belastungen und Beanspruchungen so gestaltet werden sollen, dass Humanität und Produktivität gefördert werden.
Der Begriff Ergonomie begegnet uns im Alltag häufig – etwa in Aussagen wie „Der Arbeitsplatz ist ergonomisch zu gestalten“ oder „Das ist aber nicht sehr ergonomisch!“. Ergonomie bedeutet wörtlich:
- ergon – das Werk, die Arbeit
- nomos – das Gesetz, die Lehre
Ergonomie ist somit die Lehre von der Arbeit. Die ISO definiert sie umfassender als die Wissenschaft, die „humanwissenschaftliches Wissen verarbeitet, um Arbeit, Arbeitssysteme und Umgebung an die physischen und psychischen Fähigkeiten der Menschen anzupassen“, um Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden zu fördern und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit zu steigern.
Ziele der Ergonomie
Ergonomie verfolgt zwei zentrale Zielrichtungen:
- Humanität – Arbeitsbedingungen sollen gesundheitlich unbedenklich und frei von Beeinträchtigungen sein.
- Produktivität – Qualität und Rentabilität sollen erhöht werden.
Anpassung der Arbeit an den Menschen
Ergonomische Gestaltung bedeutet, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass möglichst viele Menschen sie bewältigen können. „Es geht nicht darum, Mitarbeiter:innen zu finden, die extreme Anforderungen erfüllen, sondern eine Aufgabe so zu gestalten, dass viele Mitarbeiter:innen diese erfüllen können!“
Was kann angepasst werden?
- Arbeitsmittel
- Arbeitsumgebung
- Arbeitsorganisation
- Arbeitsabläufe
- Arbeitsaufgaben
Belastung und Beanspruchung
Menschen unterscheiden sich hinsichtlich Alter, Geschlecht, Körpergröße, Kraft oder Reaktionsschnelligkeit. Diese Eigenschaften unterliegen statistischen Verteilungen.
Belastung → Beanspruchung
Belastungen wirken objektiv auf den Menschen ein:
- physische Belastungen
- psychische Belastungen
- Umgebungsbelastungen
Die individuelle Reaktion darauf nennt man Beanspruchung. Sie kann positive oder negative Folgen haben – abhängig von Leistungsfähigkeit, Dauer und Intensität.
Beispiel: Physische Belastungen
Physische Belastungen umfassen u. a.:
- Handhabung von Lasten
- erzwungene Körperhaltungen
- häufige Bewegungen kleiner Muskelgruppen
- ungünstige räumliche Bedingungen
- überhöhter Kraftaufwand
Sie betreffen Skelett, Muskulatur und Kreislauf und führen zu Ermüdung oder langfristigen Verschleißerscheinungen.
Anthropometrie
Anthropometrie ist die Lehre der Körpermaße und deren Anwendung. Sie ist Grundlage für die Gestaltung von:
- Arbeitsplätzen
- Fahrzeugen
- Werkzeugen
- Möbeln
- Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Schutzabstände)
Ergonomie - Rechtliche Grundlagen
Grundsätze der Gefahrenverhütung (§ 7 ASchG)
Wichtige Prinzipien:
- Risiken vermeiden
- Gefahren an der Quelle bekämpfen
- den Faktor Mensch berücksichtigen
- monotone oder taktgebundene Arbeit erleichtern
- Stand der Technik beachten
- kollektiver Schutz vor individuellem Schutz
- kohärente Planung von Technik, Organisation und Arbeitsumgebung
Zentrale gesetzliche Vorgaben (Auswahl)
§ 60 Abs. 2 ASchG: Arbeitsvorgänge müssen so gestaltet sein, dass Zwangshaltungen und einseitige Belastungen möglichst vermieden werden.
§ 48 Abs. 4 AAV: Arbeiten sollen nach Möglichkeit im Sitzen möglich sein; Zwangshaltungen sind zu vermeiden.
§ 49 AAV: Regelt detailliert Anforderungen an Arbeitssitze und Arbeitstische, z. B.:
„Arbeitssitze müssen den menschlichen Körpermaßen angepasst sein … die Sitzfläche muss genügend groß sein … die Rückenlehne muss die Lendenwirbelsäule stützen.“
Ergonomische Anforderungen an Bidlschirmarbeitsplätze finden sich in der Bildschirmarbeitsverordnung BS-V.