Physikalische Einwirkungen  Fünf physikalische Einwirkungen - nämlich Hitze, Lärm, Vibrationen, elektromagnetische Felder und optische Strahlung - sind derzeit genauer in Verordnungen geregelt. Die Struktur der Verordnungen und damit im Zusammenhang stehend, die Verpflichtung der Arbeitgeber:innen, folgt dem Schema: Evaluierung - Grenzwerte - Präventivmaßnahmen - Information und Unterweisung.