Gesetzesänderung
15. September 2026
Flüssiggas-Verordnung: mit 1. Juli 2026 an Stand der Technik angepasst
Die Flüssiggas-Verordnung 2025 (FGV) trat am 1. Juli 2026 in Kraft. Das Ziel der Verordnung, der Schutz vor dem Austritt von Flüssiggas und nachfolgender Explosion oder Brand, bleibt unverändert. Die Vorschriften wurden jedoch an den aktuellen Stand der Technik angepasst.