Arbeitsstoffe mit Sonderbestimmungen
Für einige Arbeitsstoffe, allen voran krebserzeugende, erbgutschädigende, keimzellmutagene Arbeitsstoffe (CMR-Stoffe) sowie biologische Arbeitsstoffe der Kategorie 2, 3 und 4 bestehen Bestimmungen, die über die allgemeinen Bestimmungen zu Arbeitsstoffen hinausgehen. Asbest und Holzstaub sind weiter konkretisierenden Bestimmungen unterworfen, die in der Grenzwerteverordnung (GKV) zu finden sind. Die Unterseiten stellen gesammelte Informationen zu diesen Arbeitsstoffen zur Verfügung. Allgemeine Informationen zu Arbeitsstoffen auf dieser Website, wie beispielsweise Informationen zur Arbeitsstoffevaluierung, sind aber auch für die hier genannten Arbeitsstoffe gültig.