Erklärung zur Barrierefreiheit Angaben gemäß Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)
Die Arbeitsinspektion ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2. Dezember 2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.arbeitsinspektion.gv.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der nachstehend angeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ sowie mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.arbeitsinspektion.gv.at.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen derzeit nicht vollständig barrierefrei.
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Alternativtexte für Bilder und Grafiken
Trotz laufender Überprüfung und Überarbeitung der bestehenden Alternativtexte kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Bilder und Grafiken noch keinen angemessenen Alternativtext aufweisen oder dass bei einzelnen Bildern das alt-Attribut fehlt.
Das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt wird daher derzeit nicht vollständig erfüllt.
Überschriftenstruktur
Auf einzelnen Seiten ist die Überschriftenstruktur nicht durchgehend konsistent. Dadurch können Inhalte vereinzelt nicht optimal strukturiert bzw. für Nutzer:innen von assistiven Technologien erschwert erfassbar sein.
Das WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen wird daher derzeit nicht vollständig erfüllt. Die betreffenden Seiten werden im Rahmen der laufenden Qualitätssicherung identifiziert und schrittweise überarbeitet.
Tabellen und Zoom
Tabellarische Inhalte können bei einer Vergrößerung der Darstellung teilweise abgeschnitten werden. Dadurch ist die Nutzung dieser Inhalte bei vergrößerter Darstellung nicht in allen Fällen uneingeschränkt möglich.
Das WCAG-Erfolgskriterium 1.4.4 Textgröße ändern wird daher derzeit nicht vollständig erfüllt.
Linktexte
Auf einzelnen Seiten werden teilweise gleiche oder ähnliche Linktexte für unterschiedliche Ziele verwendet. Dadurch kann der Zweck eines Links insbesondere für Nutzer:innen von assistiven Technologien nicht immer eindeutig erkennbar sein.
Das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck (im Kontext) wird daher derzeit nicht vollständig erfüllt. Die betreffenden Links werden schrittweise überarbeitet.
Name, Rolle, Wert
Bei einzelnen interaktiven Elementen bestehen derzeit noch technische Probleme im Zusammenhang mit der programmatischen Ermittlung von Name, Rolle oder Wert.
Das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert wird daher derzeit nicht vollständig erfüllt. Die bestehenden technischen Probleme werden im Rahmen der laufenden technischen Weiterentwicklung und Qualitätssicherung schrittweise behoben.
Videos
Unsere Videos werden auf externen Plattformen (YouTube, Vimeo) gehostet. Einzelne Videos verfügen noch nicht über Audiobeschreibungen. Damit wird das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 Audiodeskription aufgezeichnet nicht erfüllt. Wir planen anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.
Nicht vollständig barrierefreie Dokumente
Einzelne ältere PDF- und Office-Dokumente sind derzeit nicht vollständig barrierefrei. Diese Dokumente werden schrittweise überarbeitet, ausgetauscht oder durch barrierefreie Webangebote ergänzt.
Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung eines konkreten Dokuments haben, können Sie uns dies über die unten angeführte Kontaktmöglichkeit mitteilen. Wir bemühen uns, Ihnen die darin enthaltenen Informationen auf Anfrage in einer barrierefreien Form zur Verfügung zu stellen und das betreffende Dokument nach Möglichkeit entsprechend zu überarbeiten oder durch eine barrierefreie Alternative zu ergänzen.
Bei neuen Dokumenten bemühen wir uns, diese vor ihrer Veröffentlichung möglichst barrierefrei gemäß WCAG 2.2 und den jeweils anwendbaren Anforderungen für barrierefreie PDF-Dokumente aufzubereiten.
Nicht barrierefreie Dokumente, beispielsweise ausschließlich für den Ausdruck vorgesehene Druckversionen, werden entsprechend gekennzeichnet.
Inhalte Dritter
Auf der Website können Inhalte Dritter veröffentlicht werden, beispielsweise Studien, Präsentationen oder sonstige Materialien externer Vortragender, die nicht im Einflussbereich der Arbeitsinspektion liegen. Für diese Inhalte Dritter kann keine Aussage über die Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmals am 11. September 2026 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG und den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte im September 2026 im Rahmen eines Selbsttests auf Grundlage der WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA.
Im Rahmen des Selbsttests wurden unter anderem die Startseite, eine Übersichtsseite sowie mehrere Artikelseiten überprüft.
Die Website und ihre Inhalte werden laufend weiterentwickelt. Die Barrierefreiheit wird daher im Rahmen der technischen und redaktionellen Qualitätssicherung weiterhin überprüft und verbessert.
Feedback und Kontaktangaben
Wir bemühen uns, die Website der Arbeitsinspektion laufend zu verbessern und möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Dabei ist uns eine gute Bedienbarkeit und Zugänglichkeit für alle Nutzer:innen besonders wichtig.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie bei der Nutzung unserer Website behindern, oder wenn Sie auf Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen stoßen, teilen Sie uns diese bitte mit.
Bitte senden Sie Ihre Mitteilung an:
E-Mail: kontakt@arbeitsinspektion.gv.at
Betreff: Meldung einer Barriere in der Website www.arbeitsinspektion.gv.at
Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau und geben Sie die URL der betroffenen Website bzw. des betroffenen Dokuments an.
Wir prüfen Ihre Anfrage und bemühen uns, Ihnen so rasch wie möglich zu antworten.
Kontakt
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sektion Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat
E-Mail: kontakt@arbeitsinspektion.gv.at
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich mit einer Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) als zuständige Beschwerdestelle wenden.
Die FFG prüft Beschwerden im Zusammenhang mit möglichen Verstößen gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes bei Websites und mobilen Anwendungen des Bundes und der diesem zuordenbaren Einrichtungen.
Die FFG kann bei einer berechtigten Beschwerde Handlungsempfehlungen aussprechen und Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Mängel vorschlagen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren sowie das Kontaktformular der Beschwerdestelle finden Sie auf der Website der FFG.