Vorankündigung Für umfangreichere Bauarbeiten haben Bauherr:innen (falls bestellt: Projektleiter:innen) eine Vorankündigung zu erstellen, die dem zuständigen Arbeitsinspektorat übermittelt werden muss. Dazu ist die Baustellendatenbank der BUAK zu verwenden.
Eine Vorankündigung (Baustellendatenbank der BUAK) ist erforderlich für Baustellen, bei denen voraussichtlich:
- die Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf denen mehr als 20 Arbeitnehmer:innen gleichzeitig beschäftigt werden, oder
- deren Umfang 500 Personentage übersteigt.
Die Vorankündigung hat spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten von Bauherr:innen (Projektleiter:innen) zu erfolgen. In Ausnahmefällen (Katastrophenfälle, unaufschiebbare Arbeiten) kann die Vorankündigung spätestens am Tag des Arbeitsbeginnes erfolgen.
Zuständig ist jenes Arbeitsinspektorat, in dessen Aufsichtsbezirk die Baustelle gelegen ist.
Die Vorankündigung muss beinhalten:
- Datum der Erstellung,
- genauer Standort der Baustelle,
- Name und Anschrift des:der Bauherr:in, des:der Projektleiter:in und der Planungs- und Baustellenkoordinator:innen,
- Angaben über die Art des Bauwerks,
- Angaben über den voraussichtlichen Beginn der Arbeiten und über deren voraussichtliche Dauer,
- Angaben über die voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle,
- Angaben über die Zahl der dort tätigen Unternehmen und Selbständigen,
- Angabe der bereits beauftragten Unternehmen.
Die Vorankündigung ist jeweils in der aktuellen Fassung sichtbar auf der Baustelle auszuhängen.
Die Vorankündigung ist bei Änderungen anzupassen (häufig treten Änderungen bei auf der Baustelle tätigen Unternehmen ein). Es sind jene Unternehmen einzutragen, die tatsächlich vor Ort tätig sind (auch die Sub bzw. Sub-Sub Unternehmen). Für die Koordination auf der Baustelle ist es wichtig zu wissen, wer auf der Baustelle Arbeitnehmer:innen beschäftigt und daher Ansprechperson für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz ist.
Eine neuerliche Übermittlung der Vorankündigung an die BUAK ist bei Änderungen nicht erforderlich.