Beleuchtung von Arbeitsräumen Arbeitsräume sind mit einer möglichst gleichmäßigen, farbneutralen, künstlichen Beleuchtung auszustatten.

Anforderungen an die Beleuchtung

Bei der Beleuchtung eines Arbeitsplatzes ist zu beachten, dass die

  • Allgemeinbeleuchtung mindestens 100 Lux beträgt, und
  • die Arbeitsplatzbeleuchtung entsprechend der Sehaufgabe angepasst wird.

Zu vermeiden sind:

  • Blendung
  • Flimmern
  • große Helligkeitsunterschiede

§ 29 AStV

Lichtschalter müssen bei Ein- und Ausgängen, leicht zugänglich, angeordnet sein.

Von Leuchten darf keine Verletzungsgefahr ausgehen.

§ 5 AStV

Informationen zur Auswahl der richtigen Beleuchtung in einer Arbeitsstätte finden sich z. B. in der ÖNORM EN 12464-1 Licht und Beleuchtung; Beleuchtung von Arbeitsstätten.

Evaluierung

Wenn Unterlagen über die Beleuchtung vorhanden sind, reduziert sich die Evaluierung auf einen einfachen Soll-Ist-Vergleich zwischen Anforderungen am Arbeitsplatz (1000 bzw. 1300 lx) und Angaben der Hersteller:innen. Wenn dieser Vergleich anhand der Zahlenwerte ein positives Ergebnis bringt, ist die Evaluierung abgeschlossen. Dokumentation (Gefahr – Maßnahme) gemäß DOK-VO ist keine erforderlich, da durch die geeignete Lampe die Gefahren und Belastungen beseitigt sind.

Wenn keine Unterlagen über die Beleuchtung vorhanden sind, ist durch eine Messung oder Berechnung (anhand von Standardwerten der Leuchtmittel und Lampen-Bauformen) die Situation am Arbeitsplatz festzustellen und dann der Soll-Ist-Vergleich zwischen Anforderungen am Arbeitsplatz (1000 bzw. 1300 lx) und Messwert durchzuführen. Wenn dieser Vergleich anhand der Zahlenwerte ein positives Ergebnis bringt, ist die Evaluierung abgeschlossen. Dokumentation (Gefahr – Maßnahme) gemäß DOK-VO ist keine erforderlich, da durch die geeignete Lampe die Gefahren und Belastungen beseitigt sind.

Bei negativem Ergebnis (Ist-Werte zu niedrig) kann in den meisten Fällen durch Tausch der Leuchtmittel eine positives Ergebnis erzielt werden, ansonsten wird ein Tausch der Lampen erforderlich sein.

Schutzziele und Einflussfaktoren

  • Ausreichende Beleuchtung für ermüdungsfreies Sehen, sichere Wahrnehmung von Gefahrenbereichen
  • Alter der Arbeitnehmer:innen, vorhandene Sehbeeinträchtigungen (z. B. Myopie), Oberflächen, Werkbänke und Werkstücke, Raum-Allgemeinbeleuchtung

Ermittlung

  • Leuchtdichte, Kontrast (physikalische Größen, messbar)
  • Sehaufgabe und Anforderung an Beleuchtung bestimmen: allgemein über ÖNORM EN 12464 Teil 1
  • Grundlagen für Bewertung
  • Regel der Technik: ÖNORM EN 12464 Teil 1
  • Medizinische Erkenntnisse über Nachlassen der Sehkraft (verschlechterte Akkommodation und Adaption)

Bewertung

  • Bestehende Arbeitsplätze/- räume: Information der Lampenhersteller:innen bzw. des Montagebetriebs oder Messung
  • Alter der AN am Arbeitsplatz berücksichtigen (> 45 Jahre Beginn des Nachlassens der Sehkraft)
  • Kontrast (Leuchtdichteunterschiede) zwischen Arbeitsplatz und Arbeitsraum sowie am Arbeitsplatz selbst (Leuchtdichteverhältnis etwa 3:1)

Mögliche Maßnahmen

  • Arbeitsraumbeleuchtungsstärke ev. erhöhen
  • Zusätzliche Arbeitsplatzbeleuchtung:
    • Größe der Lampe entsprechend Arbeitsplatzgröße (Bereich der Sehaufgabe)
    • eventuell höhere Beleuchtungsstärke für ältere Arbeitnehmer:innen
    • Information der Arbeitnehmer:innen über Einstellmöglichkeiten der Lampe (Leuchtstärke und Position)