Begriffsbestimmung Arbeitsräume sind alle jene Räume, in denen sich Arbeitnehmer:innen der Zweckbestimmung des Raumes entsprechend, während ihrer Arbeit, im regulären Betriebsablauf aufhalten.

Arbeitsräume sind alle jene Räume, in denen sich Arbeitnehmer:innen

  • der Zweckbestimmung des Raumes entsprechend,
  • während ihrer Arbeit,
  • im regulären Betriebsablauf aufhalten.

Arbeitsräume sind z. B. Büros, Produktionshallen, Lager, Werksküchen, Archive u.v.m.

Keine Arbeitsräume sind z. B. Sanitärräume, Aufenthaltsräume, Triebwerksräume, Klimazentralen, Führer- und Bedienungsstände u.ä.

§ 22 ASchG