Begriffsbestimmung Arbeitsräume sind alle jene Räume, in denen sich Arbeitnehmer:innen der Zweckbestimmung des Raumes entsprechend, während ihrer Arbeit, im regulären Betriebsablauf aufhalten.
Arbeitsräume sind alle jene Räume, in denen sich Arbeitnehmer:innen
- der Zweckbestimmung des Raumes entsprechend,
- während ihrer Arbeit,
- im regulären Betriebsablauf aufhalten.
Arbeitsräume sind z. B. Büros, Produktionshallen, Lager, Werksküchen, Archive u.v.m.
Keine Arbeitsräume sind z. B. Sanitärräume, Aufenthaltsräume, Triebwerksräume, Klimazentralen, Führer- und Bedienungsstände u.ä.