Zweischichtbetrieb – Ruhezeit und Ruhepause Für den Zweischichtbetrieb gibt es besondere Regelungen zu den Ruhepausen und Ruhezeiten.

Für die Arbeitszeitgrenzen siehe: Zweischichtbetrieb, Arbeitszeitgrenzen

Tägliche Ruhezeit

Dauer Voraussetzungen, Anwendungsfall
Besondere Regelungsinstrumente
Rechtsgrundlage im Arbeitszeitgesetz
11 Stunden Grundsatz § 12 Abs. 1
10 Stunden bei Verkürzung durch Kollektivvertrag (KV), Ausgleich binnen 10 Kalendertagen § 12 Abs. 2
8 Stunden bei Verkürzung durch Kollektivvertrag, Ausgleich binnen 10 Kalendertagen und zusätzliche Maßnahmen zur Erholung im KV § 12 Abs. 2

Wochenendruhe

  • Beginn: spätestens Samstag 24 Uhr
Dauer Voraussetzungen, Anwendungsfall
Besondere Regelungsinstrumente
Rechtsgrundlage im Arbeitsruhegesetz
36 Stunden Grundsatz § 3 Abs. 1, § 4
24 Stunden zur Ermöglichung der Schichtarbeit, innerhalb von 4 Wochen im Schnitt 36 Stunden § 5 Abs. 1 und 2
< 24 Stunden Zulassung durch Bescheid des BMASGPK § 5 Abs. 3

Ruhepausen

Ausmaß, Aufteilung Voraussetzungen, Anwendungsfall
Besondere Regelungsinstrumente
Rechtsgrundlage im Arbeitszeitgesetz
1 x 30 Minuten Grundsatz § 11 Abs. 1
2 x 15 Minuten oder 3 x 10 Minuten im Interesse der Beschäftigten oder betrieblich notwendig, durch Betriebsvereinbarung bzw. Einzelvereinbarung in Betrieben ohne Betriebsrat § 11 Abs. 1, 2
sonstige Teilung (z. B. 20 Minuten und 10 Minuten) im Interesse der Beschäftigten oder betrieblich notwendig, durch Betriebsvereinbarung bzw. Bescheid des Arbeitsinspektorates in Betrieben ohne Betriebsrat, ein Teil mindestens 10 Minuten § 11 Abs. 1

Hinweis