Brandgefährliche Arbeitsstoffe Brand- und Explosionsgefahr können bei der Verwendung brennbarer Arbeitsstoffe entstehen.

Brand- und Explosionsgefahr

Dabei sind neben der vorhandenen Menge und der Konzentration der Arbeitsstoffe auch physikalische Eigenschaften, wie der Flammpunkt, oder Korngröße ein Einflussfaktor.

Neben den Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) und der Grenzwerteverordnung 2024 (GKV) können weitere Verordnungen anzuwenden sein.

Für die Verwendung bestimmter brennbarer Arbeitsstoffe gibt es spezifische Verordnungen, welche auch gewerberechtliche Bestimmungen enthalten.

Explosionsfähige Atmosphären

Brennbare Arbeitsstoffe können auch explosionsfähige Atmosphären bilden. Wie dann vorzugehen ist und wie diese vermieden werden können, ist in der Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT) geregelt.

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