Nadelstichverletzungen Nadelstichverletzungen sind gefährlich, häufig, teuer und vermeidbar!
Stich- und Schnittverletzungen stellen eine der größten Gefahren für Beschäftigte im Gesundheitswesen dar.
Im März 2010 hat der Rat der Europäischen Union daher die Richtlinie 2010/32/EU zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe oder spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor beschlossen, die mit Juni 2010 in Kraft getreten ist.
Die Umsetzung in österreichisches Recht erfolgte mit der Nadelstichverordnung (NastV), die am 11. Mai 2013 in Kraft getreten ist.
Die EU-Richtlinie gilt für alle Arbeitgeber:innen im Krankenhaus- und Gesundheitsbereich und regelt u. a. folgende Pflichten:
- Festlegung und Umsetzung sicherer Verfahren für den Umgang mit scharfen oder spitzen medizinischen Instrumenten und kontaminierten Abfällen und für deren Entsorgung und Einführung sachgerechter Entsorgungsverfahren sowie deutlich gekennzeichneter und technisch sicherer Behälter für die Entsorgung scharfer oder spitzer medizinischer Instrumente und Injektionsgeräte.
- Vermeidung unnötiger Verwendungen scharfer oder spitzer Instrumente durch Änderung der Verfahren auf der Grundlage der Ergebnisse der Risikobewertung sowie Bereitstellung medizinischer Instrumente mit integrierten Sicherheits- und Schutzmechanismen.
- Verbot des Wiederaufsetzens der Schutzkappe auf die gebrauchte Nadel (Recapping).
Ziel ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für Beschäftige im Gesundheitswesen durch eine integrierte Herangehensweise zur Bewertung und Vermeidung von Risiken zu verbessern und die Zahl an Stich- und Schnittverletzungen (insbesondere die Zahl der Nadelstichverletzungen) durch den Einsatz sicherer Instrumente zu reduzieren.
Nadelstichverletzungen bzw. Verletzungen durch spitze oder scharfe Instrumente bringen für die Betroffenen das Risiko einer Übertragung von Infektionskrankheiten wie Hepatitis B, Hepatitis C, HIV mit sich.
Häufigkeit von Nadelstichverletzungen
Nadelstichverletzungen müssen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) gemeldet werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Tage beträgt. Es wird angenommen, dass 80 bis 90 % nicht gemeldet werden. Damit bleibt unklar, wie viele Nadelstichverletzungen es in Österreich gibt.